Expertentipps Teil 2 Steuerstrategien zum Jahresende

Das Steuerjahr 2011 befindet sich auf der Zielgeraden. Dennoch bleibt noch genug Zeit, steuersparende Strategien zu fahren und die Steuerlast 2011 zu mindern. Diskutieren Sie weitere Tipps (Nummer 16 bis 30) mit Ihrem Steuerberater.

Bernhard Köstler

Hier finden Sie die Steuerstategien Teil 1, die Tipps 1 bis 15.

16. Mit Investitionsabzugsbetrag kalkulieren

Handwerksbetriebe, deren Budget für 2011 keine Investitionen mehr zuässt, können auch ohne einen Cent Ausgaben ihren Gewinn 2011 kräftig drücken. Die Rede ist vom Investitionsabzugsbetrag. Sind in den Jahren 2012 bis 2014 Investitionen im beweglichen Anlagevermögen geplant (Lkw, Einrichtung, ­Maschine), dürfen bereits heute 40 Prozent des voraussichtlichen Nettokaufpreises vom Gewinn 2011 abgezogen werden.

DHZ-Tipp: Diese Vergünstigung winkt jedoch nur, wenn bei der Bilanzierung der Wert des Betriebsvermögens zum 31. Dezember 2011 nicht mehr als 235.000 Euro beträgt. Einnahmen-Überschuss-Rechner profitieren, wenn ihr Gewinn 2011 vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags 100.000 Euro nicht übersteigt.

17. Ehegatten im Betrieb anstellen

In der stressigen Weihnachtszeit empfiehlt sich die Anstellung des Ehegatten im Betrieb. Vorteil: Sämtliche Gehaltsaufwendungen mindern den Gewinn – auch Gehaltsextras wie Fahrtkostenzuschuss oder Benzingutscheine.

DHZ-Tipp: Es sollte jedoch ein schriftlicher Standardvertrag abgeschlossen und darauf geachtet werden, dass die Gehaltszahlungen der Höhe nach den Zahlungen an andere Mitarbeiter im Betrieb entsprechen.

18. Zertifizierung für Rürup-Verträge

Wer vor 2010 einen Rürup-Vertrag abgeschlossen hat, muss diesen unbedingt auf einen zertifizierten Vertrag umstellen lassen. Denn ohne Zertifizierung geht der Sonderausgabenabzug für die Beitragszahlungen verloren (2010: 70 Prozent; 2011: 72 Prozent).

DHZ-Tipp: Eigentlich sollte die Umstellung auf zertifizierte Verträge bis 30.6.2011 stattfinden. Doch die Frist wurde auf den 31. Dezember 2011 ausgedehnt. Bei Vertragsabschluss vor 2010 also unbedingt bis zum Jahresende beim Versicherungsunternehmen eine Umstellung beantragen.

19. Weihnachtsfeier durchrechnen

Die Kosten der Weihnachtsfeier sollten finanziell konsequent durchgeplant sein. Denn übersteigen die Kosten je teilnehmenden Arbeitnehmer die Höchstgrenze von 110 Euro (brutto), wird Lohnsteuer fällig und der Vor­steuerabzug kippt.

DHZ-Tipp: Bei der Pro-Kopf-Berechnung der Kosten für die Feier ist zu beachten, dass die Kosten des teilnehmenden Ehepartners dem Arbeitnehmer zugeschlagen werden. Konkret: Zehn Arbeitnehmer plus fünf Ehegatten; Kosten je Person 60 Euro; für fünf Mitarbeiter wird Lohnsteuer fällig und die Vorsteuer kippt, weil deren Kosten bei 120 Euro liegen.

20. Update für Lohn-Software

Im Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Diese Erhöhung muss bereits mit der Gehaltsabrechnung Dezember 2011 berücksichtigt werden.

DHZ-Tipp: Betriebsinhaber sollten bei dem Anbieter ihrer Lohn-Software um ein Update bitten, in dem der erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits integriert ist.

21. Verzicht auf Gehaltsauszahlung

Ist ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer zu mehr als 50 Prozent an seiner GmbH beteiligt, ist er aus steuerlicher Sicht ein beherrschender Gesellschafter. Zahlt sich ein beherrschender Gesellschafter eine Tantieme aus, die bisher vertraglich nicht vereinbart war, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Das bedeutet: Die Zahlung darf den Gewinn der GmbH nicht mindern und der Gesellschafter muss Kapitalerträge versteuern.

DHZ-Tipp: Eine verdeckte Gewinnausschüttung droht übrigens auch dann, wenn die GmbH das Gehalt nicht ausbezahlt, obwohl das vertraglich vorgesehen ist. Die verdeckte Gewinnausschüttung lässt sich nur vermeiden, indem zeitnah eine Verbindlichkeit der GmbH an den Gesellschafter bilanziert wird.

22. Unterlagen entsorgen

Steuerlich relevante Unterlagen müssen zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Am 1. Januar 2012 dürfen Handwerker also Platz schaffen und zumindest die Ordner der betreffenden Jahre endlich entsorgen. Doch für welche Jahre dürfen Unterlagen eigentlich durch den Reißwolf?

DHZ-Tipp: Die Sechs- bzw. Zehn-Jahres-Frist beginnt stets ab Ende des Jahres, in dem Unterlagen letztmals zur Ge­winnermittlung verwendet wurden. Beispiel: Der Jahresabschluss 2001 wurde erst im Januar 2002 erstellt. Die Unterlagen für 2001 mit der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht dürfen also erstmals am 1. Januar 2013 entsorgt werden.

23. Vermietungsbemühen bei leerstehender Immobilie

Handwerker, die privat eine Immobilie vermieten, dürfen von ihren Mieteinnahmen sämtliche mit der Vermietung anfallenden Ausgaben als Werbungskosten abziehen. Wenn die Immobilie 2011 leer gestanden hat, kommt ein Webungskostenabzug trotzdem in Betracht – doch nur unter einer ganz bestimmten Voraussetzungen.

DHZ-Tipp: Für die Leerstandszeit der Immobilie ist ein Werbungskostenabzug nur möglich, wenn eine Vermietungsabsicht nachgewiesen wird. Nachweis sind Zeitungsanzeigen, Schreiben von potentiellen Mietern und Notizen zu den Gründen, warum die Immobilie letztlich nicht vermietet werden konnte.

24. Kinder ohne Studienplatz

Für volljährige Kinder, die 2011 nicht das gewünschte Studium antreten konnten, erhalten Eltern nur dann Kindergeld, wenn sich das Kind nachweislich um einen Studienplatz kümmert.

DHZ-Tipp: Bei einer Absage durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze sollte sich das Kind bei einer Ablehnung eines Studienplatzes kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist erneut um einen Studienplatz bewerben. Das signalisiert das Bestreben des Kindes um einen Studienplatz und rettet in aller Regel das Kindergeld.

25. Lohnsteuerermäßigung

Arbeitnehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können noch bis 30. November 2011 einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte 2011 eintragen lassen. Vorteil: Vom Dezembergehalt werden dann deutlich weniger Steuern einbehalten.

DHZ-Tipp: Neben dem Lohnsteuerermäßigungsantrag muss dem Finanzamt für 2011 ausnahmsweise die Lohnsteuerkarte 2010 vorgelegt werden. Denn die Papierlohnsteuerkarte für 2010 blieb für 2011 gültig.

26. Leasing-Sonderzahlung

Bei Ermittlung des Gewinns nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung darf eine 2011 gezahlte Leasing-Sonderzahlung in voller Höhe bei den Betriebsausgaben 2011 verbucht werden.

27. Prüfungsbeginn

Kurz vor Jahresende kann es passieren, dass das Finanzamt sich zu einer Betriebsprüfung anmeldet. Das ist immer dann der Fall, wenn Prüfungsjahre zu verjähren drohen. Da eine Prüfung aber ­mindestens 14 Tage von Beginn angekündigt werden sollte, müssen Sie einen ­Prüfungsbeginn im Dezember nicht akzeptieren.

28. Umwandlung

Jammern Arbeitnehmer jedes Jahr über die hohen Abzüge zum Weihnachtsgeld, bietet sich eine Alternative: Arbeitgeber können nämlich alternativ einen Zuschuss zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausbezahlen. Steuern für den Arbeitnehmer keine; für den Unternehmer 15 Prozent auf die Zuschüsse.

29. Steuererklärung 2007

Wer 2007 noch nicht selbstständig war, kann für dieses Steuerjahr bis spätestens 31. Dezember 2011 freiwillig eine Steuer­erklärung einreichen. Geht die Erklärung nur einen Tag später ein, wird sie vom ­Finanzamt nicht mehr bearbeitet.

30. Kauf der Zugkarte für das Jahr 2012 im Jahr 2011

Arbeitnehmer, die bereits im Dezember 2011 das Jahreszugticket 2012 für die Fahrt zur Arbeit überweisen, können den vollen Betrag noch als Werbungskosten 2011 abziehen (so genanntes Abfluss­prinzip).