Ratgeber für Betriebe Steuerstrategien für Handwerker

Inhaber von Handwerksbetrieben, die keine Eigeninitiative entwickeln, bekommen eine 08/15-Gewinnermittlung vom Steuerberater mit auf den Weg. Doch es geht auch anders. Das Steuerrecht bietet eine Fülle von Strategien und Wahlrechten. Diese Beispiele beweisen es.

Bernhard Köstler

Im neuen Jahr haben Handwerksunternehmer wieder die Wahl: Gehen sie den richtigen Weg, können sie ihre Steuerlast deutlich reduzieren. - © freshidea/Fotolia.com

1. Mehrere Leistungen
Bieten Sie völlig verschiedene Leistungen an, sollten Sie diese Leistungen über zwei getrennte Betriebe anbieten. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften gewerbesteuerlich zweimal der Freibetrag von 24.500 Euro winkt. Die getrennte Führung von Betrieben setzt getrennte Konten und eine getrennte Buchführung voraus.

Beispiel: Sie bieten Gebäudereinigung und Heizungsinstallationen an. Vermischen Sie diese Leistungen in einem einzigen Betrieb und erzielen einen Gewinn von 45.000 Euro, wird nach Abzug des Freibetrags für den Restbetrag von 21.500 Euro Gewerbesteuer fällig. Führen Sie zwei getrennte Betriebe und erzielen jeweils 25.000 Euro Gewinn, fällt je Betrieb nur für einen Gewinn von 500 Euro Gewerbesteuer an.

2. Verteilung Übergangsgewinn
Musste ein Handwerker zum 1. Januar 2013 von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung wechseln, musste er einen Übergangsgewinn ermitteln. Doch aufgepasst: Man kann Antrag auf Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre stellen. Dadurch fällt die Steuerlast insgesamt niedriger aus als bei Versteuerung des gesamten Übergangsgewinns in einem Jahr.

3. Vorsteuerabzug für Privat-Pkw
Planen Sie den Kauf eines privaten Pkw, können Sie das Finanzamt beteiligen. Beträgt die betriebliche Nutzung mehr als zehn Prozent, können Sie die Erstattung der Vorsteuer aus dem Kaufpreis und den laufenden Kosten beantragen. Als Betriebsausgaben dürfen 30 Cent für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer zusätzlich geltend gemacht werden.

Tipp: Haben Sie 2012 einen Privat-Pkw gekauft und zu mindestens zehn Prozent betrieblich genutzt, müssen Sie die Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen bis 31. Mai 2013 durch Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2012 dokumentieren.  

4. Rückzahlung von Meister-Bafög
Wer einen Meisterkurs absolviert und Meister-Bafög erhalten hat, kann bei Rückzahlung den Zinsenanteil steuerlich geltend machen. Arbeitnehmer machen die Zinsen in der Anlage N als Werbungskosten und Unternehmer in ihrer Gewinnermittlung als Betriebsausgaben steuerlich geltend.

5. Vorsteuerpauschalierung möglich?
Lag der Umsatz eines Betriebes 2012 nicht über 61.356 Euro, winkt im Jahr 2013 bei Ermittlung des Gewinns nach der Einnahmen-Überschussrechnung eine nette Überraschung. Die Rede ist von der Vorsteuerpauschalierung. Je nach Branche kann ohne Nachweis für einen bestimmten Prozentsatz des Umsatzes 2013 eine Vorsteuererstattung beantragt werden.

Beispiel: Möbelschreiner Huber erfüllte 2012 die Voraussetzungen zur Vorsteuerpauschalierung (Umsatz 2011 nicht über 61.356 Euro). Die tatsächlichen Vorsteuern 2012 lagen bei nur 3.000 Euro. Im Jahr 2012 erzielte Huber einen Umsatz von 100.000 Euro. Nach einer Anlage zu §§ 69, 70 UStDV stehen ihm auf Antrag jedoch pauschale Vorsteuern in Höhe von neun Prozent zu, satte 9.000 Euro. Das Finanzamt muss ihm also für 2012 zusätzlich 6.000 Euro Vorsteuererstattung überweisen.

Weitere Strategien in Kurzform

  • Motivation für Mitarbeiter: die steuer- und abgabenfreie Nutzung des Handys für betriebliche und private Gespräche.
  • Ehegatten oder Kinder betriebsprüfungssicher im Betrieb anstellen: Die Gehaltskosten mindern den Gewinn, das Geld bleibt in der Familie.
  • Können Sie betriebliche Investitionen nicht stemmen, eröffnen Sie mit einem Geschäftspartner eine Bruchteilsgemeinschaft. Die Rechnung muss dann alle Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft aufführen, damit jedem ein Vorsteuerabzug winkt.
  • Sie möchten Ihren Gewinn für geplante Investitionen mindern. Kein Problem. Erfüllen Sie einige Voraussetzungen, winkt ein Betriebsausgabenabzug in Höhe von 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten (Investitionsabzugsbetrag).
45 Top-Steuerstrategien sind im neuen Ratgeber "Steuer-1u1 für Handwerksbetriebe – Band 3" aufgelistet.  

Ratgeber mit den besten Steuerstrategien

Ratgeber Steuer-1x1 für Handwerksbetriebe: Die besten Steuerstrategien. - © Foto: Holzmann Medienshop
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Wie steuerliche Entlastung in der betrieblichen Praxis wirksam umgesetzt wird, zeigt der neue Band 3 der Ratgeberreihe "Steuer-1x1 für Handwerksbetriebe" von Holzmann Medien. Der Ratgeber stellt die 45 interessantesten und effektivsten Steuerstrategien vor und zeigt Handwerksunternehmern, wie sie ihren Gewinn effektiv mindern und so ­direkt Steuern sparen können. Die vorgestellten Steuerstrategien betreffen den Betriebsausgabenabzug, die Vor- und Umsatzsteuer sowie Strategien zur Lohnsteuer und zur Mitarbeitermotivation. Zahlreiche Steuer- und Praxistipps, Musterschreiben und -anträge machen den Praxisratgeber zu einem Helfer in Sachen "Steuerentlastung".

Steuer-1x1 für Handwerksbetriebe. Die besten Steuerstrategien, Bernhard Köstler, 19,90 Euro. ISBN 978-3-7783-0826-4.
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