Steuer aktuell Steuerstrategie: Investitionen zum Jahresende notwendig?

Unternehmer sollten sich in den letzten Wochen des Jahres unbedingt ihre Gewinnermittlung des Jahres 2009 unter die Lupe nehmen. Wurde nämlich ein Investitionsabzugsbetrag abgezogen und die damals geplante Investition wurde bislang noch nicht realisiert, muss die Investition bis spätestens 31. Dezember 2012 erfolgen.

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Denn die Vorschriften zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG sehen vor, dass die Investition innerhalb von drei Jahren zu erfolgen hat. Konkret: Abzug des Investitionsabzugsbetrags 2009; Investition bis spätestens Ende 2012.

Rückwirkende Änderung des Steuerbescheids

Wird innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums nicht investiert, ändert das Finanzamt rückwirkend den Steuerbescheid für 2009 und wirft den damals abgezogenen Investitionsabzugsbetrag aus der Gewinnermittlung 2009 raus. Folge: Steuernachzahlungen und Zinsen auf die Steuernachzahlungen sind die fatale Folge.

Tipp: Unternehmer, die also 2009 einen Investitionsabzugsbetrag abgezogen und bisher noch nicht investiert haben, sollten die Investition also bis zum Jahresende 2012 nachholen. Wird nicht investiert, sollte dem Steuerberater abgesprochen werden, wann die Steuererklärung 2012 beim Finanzamt abgegeben werden soll. Ja nach Abgabezeitpunkt gilt Folgendes:

  • Frühe Abgabe: Nachteil: Steuernachzahlungen muss früher erbracht werden. Vorteil: Es fallen weniger Nachzahlungszinsen an (0,5 Prozent auf die rückständigen Steuern.
  • Späte Abgabe: Nachteil: Es fallen höhere Nachzahlungszinsen an. Vorteil: Die Steuerrückzahlungen sind erst später fällig. dhz
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