Steuer aktuell Steuerrisiko bei Vermietung eines Hauses

Folgendes Szenario kommt in der Praxis häufiger vor als man denkt: Eine GmbH vermietet ihrem 100-prozentigem beteiligten GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ein Einfamilienhaus und erzielt dabei Verluste. Im Finanzamt ist die Sache hier klar: Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Doch gegen diese Auffassung lohnt sich Gegenwehr.

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Eine verdeckte Gewinnausschüttung sollte unbedingt vermieden werden, weil die zu niedrigen Mitzahlungen dem zu versteuernden Einkommen der GmbH hinzugerechnet werden und zusätzlich noch vom GmbH-Gesellschafter als Kapitalertrag versteuert werden müssen. Die Streitfrage bei Vermietung eines Einfamilienhauses durch die GmbH an ihren GmbH-Gesellschafter ist, ob die GmbH die ortsübliche Miete verlangen muss oder die Kostenmiete. Bei der ortsüblichen Miete kann ein Verlust erzielt werden. bei der Kostenmiete muss zumindest kostendeckend vermietet werden.

Finanzamt und Finanzgericht fordern Kostenmiete

Wie nicht anders zu erwarten, verlangen die Finanzämter die Kostenmiete. Das Finanzgericht Köln bestätigte diese Auffassung aktuell (FG Köln, Urteil v. 20.8.2015, Az. 10 K 12/08; Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen). Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird danach immer angenommen, wenn die GmbH an einen fremden Mieter nicht die ortsübliche Miete, sondern die Kostenmiete angesetzt hätte. Ausnahme: Die ortsübliche Miete müsste vom Finanzamt akzeptiert werden, wenn die GmbH mehrere Immobilien vermietet und auch gegenüber fremden Mietern die ortsübliche Miete verlangt und dadurch Vermietungsverluste erzielt.

Tipp: Noch ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. GmbH-Gesellschafter, die von ihrer GmbH ein Eigenheim mieten, wobei die GmbH durch diese Vermietung Verluste erzielt, müssen sich gegen die verdeckte Gewinnausschüttung mit einem Einspruch wehren. Zusätzlich sollte noch das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur Klärung dieser Frage durch den Bundesfinanzhof beantragt werden. Dann heißt es abwarten.

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