Steuertipp Steuerplanung: Betriebsaufgabe oder Betriebsverpachtung?

Möchten Sie Ihren Handwerksbetrieb aufgeben, finden aber keinen Käufer, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sie stellen den Betrieb ein und erklären beim Finanzamt die Betriebsaufgabe oder Sie verpachten Ihren Handwerksbetrieb. Je nachdem, für welche Variante Sie sich entscheiden, müssen Sie steuerlich unterschiedliche Spielregeln beachten.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Betriebsaufgabe: Steuerpflichtiger Aufgabegewinn

Erklären Sie beim Finanzamt die Betriebsaufgabe, müssen Sie einen Aufgabegewinn versteuern. Dieser ergibt sich durch die Auflösung aller stillen Reserven, die in Ihrem Betrieb schlummern. Stille Reserven nennt man den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert eines Wirtschaftsguts und dem tatsächlichen Zeitwert.

Beispiel: Sie geben Ihren Handwerksbetrieb auf. Die Wirtschaftsgüter stehen mit Buchwerten von 30.000 Euro in der Bilanz. Würden Sie sie verkaufen, könnten Sie 100.000 Euro dafür bekommen. Der Differenzbetrag von 70.000 Euro sind die stillen Reserven, die sie versteuern müssen. Bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen winken zwar noch der Abzug eines Freibetrags und eine ermäßigte Besteuerung. Doch Steuern fallen auf Aufgabegewinne grundsätzlich an.

Betriebsverpachtung: Auf Zeit spielen

Alternativ können Sie den Betrieb auch verpachten. Dann haben Sie ein Wahlrecht. Entweder Sie erklären die Betriebsaufgabe. Dann kommt es wie bereits beschrieben zur Besteuerung eines Aufgabegewinns. Sie können allerdings auch auf die Aufgabe verzichten. Dann erzielen Sie gewerbliche Einkünfte aus der Verpachtung. Gewerbesteuer müssen Sie aber nicht mehr für Gewinne aus der Verpachtung bezahlen.

Steuertipp

Der Vorteil bei der Vertriebsverpachtung. Sie können jederzeit die Betriebsaufgabe erklären und so den Aufgabegewinn in ein Jahr verlagern, in dem die steuerliche Belastung aufgrund steuerlicher Verluste oder wegen nur geringer Einkünfte niedrig ausfällt. Die Entscheidung – Betriebsaufgabe oder Verpachtung – hängt von vielen Faktoren ab und sollte stets nur im Zusammenspiel mit dem Steuerberater erfolgen. Damit ist garantiert, dass Sie alle steuerlichen Vergünstigungen ausschöpfen.

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.