Uli Hoeneß ist nicht allein. Die Liste der Steuersünder, die sich selbst beim Staat anzeigen wird immer länger. Dabei müssen Sie gar nicht nach Luxemburg oder in die Schweiz fahren, um mehr von Ihrem Geld zu haben. Das deutsche Steuerrecht bietet viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken – ganz legal und ohne Risiko. Hier einige Tipps für Unternehmer.
Bernhard Köstler
1. Investitionsabzug
Der Gewinn 2014 lässt sich auch mit einem Klassiker drücken – ohne einen Cent ausgeben zu müssen. Die Rede ist vom Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG dürfen 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten beweglicher Anlagegegenstände vom Gewinn des Handwerksbetriebs abgezogen werden, wenn die Investition innerhalb der nächsten drei Jahre geplant ist. Also eine Gewinnminderung ohne einen Cent ausgeben zu müssen.
Tipp: Einzige Voraussetzung ist, dass bei Einnahmen-Überschussrechnung der Gewinn 2014 vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als 100.000 Euro beträgt oder dass der Wert des Betriebsvermögens zum 31. Dezember 2014 bei bilanzierenden Betrieben nicht über 235.000 Euro liegt.
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2. Investitionen mit 100 Prozent Betriebsausgabengarantie
Kaufen Sie Anlagegegenstände, achten Sie darauf, dass diese netto nicht mehr als 410 Euro kosten. Sind diese Gegenstände nämlich eigenständig nutzbar und beweglich, wirkt sich jeder investierte Cent als Betriebsausgabe aus (geringwertige Wirtschaftsgüter).
Tipp: Das funktioniert beim Kauf von Handys, Kopierern, Möbeln oder Werkzeugen. Nur bei Maschinenwerkzeugen funktioniert dieser Spartrick nicht. Denn Bohrer, Meißel oder Fräser für Maschinen sind nicht ohne Maschine nutzbar.
3. Leasingsonderzahlungen
Zumindest wenn Sie den Gewinn für Ihren Handwerksbetrieb nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sollten Sie den geplanten Leasing-Wagen 2014 leasen und 2014 auch noch die Leasing-Sonderzahlung überweisen. Diese Sonderzahlung mindert den Gewinn 2014 in voller Höhe.
4. Umsatzgrenzen beachten
Kalkulieren Sie Ihren Umsatz bis zum Jahresende hoch. Liegt er bei knapp 500.000 Euro, achten Sie darauf, dass der Umsatz 2014 nicht über 500.000 Euro klettert. In diesem Fall profitieren Sie 2015 von der Ist-Versteuerung.
Tipp: Sie müssen die Umsatzsteuer in diesem Fall 2015 erst dann ans Finanzamt abführen, wenn der Kunde seine Rechnung bezahlt hat und nicht bereits bei Ausführung des Umsatzes.
Kleinstbetriebe sollten darauf achten, dass ihr Umsatz 2014 nicht über 61.356 Euro klettert. Wird dieses Ziel erreicht, profitiert der Handwerker nämlich 2015 von der Möglichkeit der Vorsteuerpauschalierung.
Tipp: 2015 kann die Vorsteuererstattung in diesem Fall ohne Nachweis durch Eingangsrechnungen pauschal ermittelt werden (Pauschsätze in Anlagen zu §§ 69 und 70 UStDV).
5. Krankenkassenbeiträge: Steuern sparen mit Vorauszahlungen
Privat krankenversicherte Handwerker, die gerade ein bisschen Kleingeld auf der hohe Kante haben, können ihre Steuerlast für 2014 gezielt mindern, wenn sie Beiträge zur Krankenversicherung für Jahre 2015 bis 2017 vorauszahlen. Es sind jedoch einige Spielregeln zu beachten, denn das Finanzamt erlaubt die Vorauszahlung des 2,5-fachen Jahresbeitrags bezogen auf den Jahresbeitrag 2014. In voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar sind nur die Beiträge zur Basis-Krankenversicherungen, also die Beiträge ohne Zahlungen für Zusatz- oder Wahltarife.
6. Betriebsvermögen: Einlage von Laptop & Co.
Nutzen Sie ihren privaten Laptop oder andere private Gegenstände ausschließlich für den Handwerksbetrieb im Büro? Dann sollten Sie diesen Gegenstand in das Betriebsvermögen einlegen und Gewinn mindernd abschreiben. Die Einlage privater Gegenstände erfolgt mit dem Teilwert. Das ist der Wert, den ein fremder Dritter beim Kauf des gesamten Handwerksbetriebs bereit wäre, für den Gegenstand zu bezahlen.
Wie das in der Praxis aussehen kann >>
7. Das Steuersparmodell Familie richtig nutzen
Verträge mit Familienangehörigen, Ehegattenarbeitsvertrag, gewerbliche Mietverträge oder Darlehensverträge mit Angehörigen. Erhalten Ehepartner, Kinder oder Eltern Gehalt, Miete oder Zinsen vom Handwerksbetrieb, ist das Finanzamt zwar mit von der Partie, doch es zahlt sich auch steuerlich aus.
Wie das Steuersparmodell Familie funktioniert >>
8. Keine Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung
Stellt ein Prüfer des Finanzamts fest, dass ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer zu viel Geld von der GmbH bekommen hat oder ein Grundstück der GmbH zu billig erworben hat, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Zusätzlich wird eine Schenkung unterstellt, für die Schenkungsteuer fällig wird. Doch gegen den Schenkungssteuerbescheid lohnt sich Gegenwehr. Denn es haben bereits mehrere Urteile gezeigt, dass die Festsetzung von Schenkungsteuer neben der verdeckten Gewinnausschüttung steuerlich zweifelhaft ist.
9. Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen
Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen dürfen seit 2014 mit 78 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 15.600 Euro/31.200 Euro (ledig/verheiratet) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
10. Aus- und Fortbildung
Nehmen Sie 2014 an einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit teil oder absolvieren Sie ein Vollzeitstudium, stellt die Bildungseinrichtung anders als im Jahr 2013, ab 2014 eine erste Tätigkeitsstätte dar. Das führt zur Halbierung der Werbungskosten- beziehungsweise Sonderausgabenabzugs.
Die Fahrten zur Bildungseinrichtung stellen seit 1. Januar 2014 Fahrten zwischen Wohnung erster Tätigkeitsstätte dar. Steuerlich ist somit nur die Entfernungspauschale von 0,30 Euro/km für die einfache Strecke abziehbar. Wird die Ausbildung oder das Studium nicht Vollzeit absolviert, sondern tageweise, gilt Folgendes (BMF, Schreiben v. 30.09.2013, Az.: IV C 5 – S 2353/13/10004):- Aufsuchen der Bildungseinrichtung über einen längeren Zeitraum wöchentlich an einem oder zwei Tagen: Es beginnt immer wieder eine neue Auswärtstätigkeit (BMF v. 30.9.2013, Rd. 54). Dauerhafter Abzug der Verpflegungspauschale.
- Aufsuchen der Bildungseinrichtung über einen längeren Zeitraum wöchentlich an mindestens drei Tagen: Handelt sich immer um dieselbe Auswärtstätigkeit, Beschränkung des Abzugs der Verpflegungspauschale auf drei Monate.
11. Kauf von Elektrofahrzeugen begünstigt
Erwirbt ein Unternehmer 2014 ein Elektro- oder Hybridfahrzeug für seinen betrieblichen Fuhrpark und wird dieses Fahrzeug vom Arbeitnehmer oder vom Unternehmer privat genutzt, gelten bei Ermittlung des zu versteuernden Privatanteils Vergünstigungen, wenn der Privatanteil nach der 1-Prozent-Regelung ermittelt wird. Bei Kauf in 2014 mindert sich der nach der 1-Prozent-Regelung maßgebliche Bruttolistenpreis um 450 Euro je kWh Batteriekapazität, maximal jedoch um 9.500 Euro.
