Sind Ehegatten beide Unternehmer und nur einer der Ehegatten hat ein Fahrzeug in seinem Betrieb, stellt sich die Frage, ob auch der andere Ehegatte Fahrtkosten für die Nutzung dieses Fahrzeugs als Betriebsausgaben abziehen darf. Ein paar steuerliche Kniffe helfen dabei.
Typisches Beispiel aus der Praxis
Die Eheleute Mark und Helga Müller sind beide selbständig. Mark hat einen Malereibetrieb und Helga ist Inhaberin eines Kosmetiksalons. Nur Mark hat in seinem Betrieb einen Pkw, den seine Frau regelmäßig kostenlos für Hausbesuche als Kosmetikerin benutzen darf. Für 3.000 gefahrene Kilometer zieht sie von dem Gewinn ihres Kosmetiksalons 900 Euro Betriebsausgaben ab (3.000 km x 0,30 Euro/km).
Folge: Die Sachbearbeiter und Prüfer der Finanzämter erkennen diesen Betriebsausgabenabzug nicht an, weil der Ehefrau tatsächlich keine Kosten entstanden sind.
Tipp: Um den Betriebsausgabenabzug für die kostenlose Nutzung des Firmenwagens des Ehegatten in der Gewinnermittlung des anderen Ehegatten durchzusetzen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Beantragen Sie für die Nutzung des Firmenwagens des Ehemanns einen pauschalen Betriebsausgabenabzug.
- Bewahren Sie Unterlagen dazu auf, wann Sie den Firmenwagen für welche Fahrten genutzt haben und wie viele Kilometer Sie zurückgelegt haben.
- Legen Sie gegen den nachteiligen Steuerbescheid Einspruch ein, sollte das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug nicht anerkennen.
- Beantragen Sie das Ruhen des Einspruchsverfahrens und verweisen Sie dazu auf einen Musterprozess zu dieser Angelegenheit beim Bundesfinanzhof (BFH, Az. X R 24/12).
