Binnenmarkt in Europa EU-Geschäfte: Diese Steuerregeln gelten

Deutsche Handwerker sind auch im EU-Ausland auf der Suche nach neuen Kunden und Geschäftskontakten. Um steuerlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollten deutsche Handwerker folgende steuerlichen Besonderheiten kennen.

Bernhard Köstler

Für Handwerksbetriebe mit Aktivitäten in anderen Staaten der Europäischen Union läuft einiges anders als gewohnt. - © Foto: 1xpert/Fotolia

Lieferungen an EU-Unternehmer

Bei Warenlieferungen eines deutschen Handwerksbetriebs an einen im EU-Ausland ansässigen Unternehmer, ist in der Rechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen. Es liegen so genannte umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vor. Seit Anfang des Jahres klappt es mit der Umsatzsteuerfreiheit aber nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Abnehmer die Ware tatsächlich am Bestimmungsort im EU-Ausland erhalten hat (Gelangensbestätigung). Eine weitere Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit ist die qualifizierte Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des EU-Kunden. Die Überprüfung kann über bzst.de vorgenommen werden.

Mehr Informationen auch unter dhz.net/gelangensbestaetigung .

Einfache Vorsteuer-Erstattung

Wurde ein deutscher Handwerksbetrieb im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet, kann er sich diese im Vorsteuer-Vergütungsverfahren wieder zurückholen. Dazu muss aber nicht extra ein Antrag bei einer ausländischen Behörde gestellt werden. Der Antrag ist in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen (bzst.de). Die Behörde leitet den Erstattungsantrag an die ausländische Steuerbehörde weiter. Der Antrag für die Erstattung von ausländischer Vorsteuer 2013 muss bis
30. September 2014 gestellt werden.

Zahlungen an ausländische EU-Partner

Bei Zahlungen für Beratungsleistungen an ausländische EU-Kunden schaut das Finanzamt ganz genau hin und überprüft anhand von Datenbankanalysen, ob der im EU-Ausland ansässige Unternehmer tatsächlich wirtschaftlich aktiv ist oder ob es sich nur um eine Scheinfirma handelt. Ist das der Fall, wird der deutsche Handwerker vom Finanzamt nach § 160 Abgabenordnung dazu aufgefordert, die wahren Hintermänner zu benennen.

Kann er diese nicht benennen, kippt das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug für diese Zahlungen.

Umsatzsteuer: Reverse-Charge-Verfahren

Stellen im Ausland ansässige Unternehmer Rechnungen über in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Leistungen, darf die Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Denn es greifen die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG .

Der deutsche Rechnungsempfänger muss die Umsatzsteuer aus der Nettorechnung des EU-Ausländers ausrechnen und ans Finanzamt abführen. Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er in gleicher Höhe Vorsteuern gegenrechnen. Ein Nullsummenspiel, das nur sicherstellen soll, dass im Ausland ansässige Unternehmer in Deutschland ihre Umsätze versteuern.

Sonstige Leistungen an Kunden in der EU

Wenn ein deutscher Handwerker grenzüberschreitende Dienstleistungen ausführt, muss er grundsätzlich danach unterscheiden, ob sein Kunde die Leistungen unternehmerisch nutzt oder für den privaten Bereich bezieht. Entscheidend für die Beurteilung ist immer, welcher Art die Dienstleistungen sind.

Ausländische Umsatzsteuer bei Unternehmer-Kunden

Ist der Empfänger der Dienstleistungen

  • ein Unternehmer, der die Dienstleistungen für sein Unternehmen bezieht, oder
  • eine nicht unternehmerisch tätige ­juristische Person, zum Beispiel ein eingetragener Verein, oder
  • eine Gebietskörperschaft, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist (gleichgestellte Person),
gilt grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen an dem Ort besteuert werden, an dem der Empfänger sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer oder eine gleichgestellte Person handelt, kann der ausführende Unternehmer daran erkennen, dass der Leistungsempfänger ihm gegenüber seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet.

Es empfiehlt sich aber, den Leistungsempfänger in jedem Fall zu fragen, ob er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt.

Deutsche Umsatzsteuer bei Privatkunden

Ist der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer, das heißt handelt es sich um

  • eine Privatperson,
  • einen Unternehmer, der die Dienstleistung nicht für sein Unternehmen, sondern für private Zwecke bezieht, oder
  • eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist,
wird die Dienstleistung grundsätzlich im Ursprungsland besteuert, also dort, wo der ausführende Unternehmer sein Unternehmen beziehungsweise seine Betriebsstätte hat (§ 3a Abs. 1 UStG).

Dienstwagenüberlassung an ausländische Mitarbeiter

Überlassen Sie einem Mitarbeiter ein betriebliches Fahrzeug als Dienstwagen, so gilt das umsatzsteuerlich als Vermietung. Das hat zur Folge, dass die Überlassung umsatzsteuerlich dort zu erfassen ist, wo der Arbeitnehmer wohnt. Hat Ihr Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland, ist das kein Problem. Beschäftigen Sie jedoch Mitarbeiter mit einem Wohnsitz im Ausland (Frankreich, Österreich etc.), die jeden Tag mit ihrem Dienstwagen nach Deutschland zur Arbeit pendeln, kann das zu steuerlichen Problemen führen.

Das Bundesfinanzministerium wies darauf hin, dass bei einer langfristigen Vermietung der Ort der Vermietungsleistung am Wohnsitz des Arbeitnehmers liegt (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG). Die Umsatzsteuer muss also an den ausländischen Fiskus abgeführt werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Ausland hat ( BMF, Az.: IV D 3 – S 7117-e/13/10001). Dass auch die Überlassung eines Dienstwagens zur Vermietung im Sinn dieser Vorschrift gehört, ist in Abschnitt 3a.5 Abs. 2 Satz 5 des Umsatzsteueranwendungserlasses klargestellt.

Tipp: Diese Regelung zur Umsatzsteuer für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland, die einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, ist übrigens bereits seit dem 30. Juni 2013 anzuwenden. Betroffene Unternehmen sollten unbedingt das Gespräch mit ihrem Steuerberater suchen.