Steuertipp Steuerfalle Rentenerhöhung: So schützen Sie sich

Ab Sommer gibt es für deutsche Rentner wieder mehr Geld – der Rentenanpassung 2018 sei Dank. Das Finanzamt könnte die Freude jedoch trüben. Wo es Probleme geben könnte und wie Sie Ärger vermeiden.

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Rentner haben Grund zum Jubeln, Auch 2018 gibt es wieder Rentenanpassungen. Ab 1. Juli 2018 klettern die Renten in Westdeutschland um 3,22 Prozent nach oben. In den neuen Bundesländern sogar um 3,37 Prozent. Allerdings: Die Freude könnte getrübt werden, sobald sich das Finanzamt meldet und die Renteneinkünfte besteuern möchte. Doch dagegen können sich Rentner wehren.

Steuererklärungspflicht bedeutet noch lange keine Steuerzahlungen

Das Finanzamt fordert einen Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung 2018 auf, wenn dessen Renteneinkünfte über 9.000 Euro liegen. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag. Doch die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bedeutet noch lange nicht, dass ein Rentner letztendlich tatsächlich Steuern bezahlen muss. Denn er kann dem Finanzamt eine Menge an steuersparenden Kosten präsentieren. Liegt das zu versteuernde Einkommen danach im Jahr 2018 unter 9.000 Euro/18.000 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Eheleute), geht das Finanzamt leer aus.

Empfehlung bei verunsicherten Rentnern

Fürchten Rentner, dass sie durch die Rentenerhöhung 2018 auf einmal zu dem Kreis der Rentner gehören, der eine Steuererklärung einreichen muss, empfiehlt sich für 2018 folgende Vorgehensweise:

  • Rentner sollten alle steuerlich relevanten Rechnungen und Belege sammeln, die sie bei Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung zur Gegenwehr einsetzen können.
  • Bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen sollte beim Versorgungsamt die Feststellung einer Behinderung beantragt werden. Je nach Grad der Behinderung gibt es einen steuersparenden Behinderten-Pauschbetrag zwischen 310 Euro und 3.700 Euro.
  • Typische Steuersparrechnungen und -unterlagen sind: Belege über Versicherungen, Belege über selbst getragene Krankheitskosten, Spendenquittungen, Rechnungen von Handwerkern oder Dienstleistern für Arbeiten im Privathaushalt.

Steuertipp: Das Sammeln von steuerlich relevanten Belegen muss kein System haben. Es genügt, wenn Sie die Belege in einem Ordner abheften oder in einen Schuhkarton stecken. Erst wenn Sie das Finanzamt tatsächlich erstmals zur Abgabe einer Steuererklärung auf, müssen Sie diese Unterlagen sortieren. dhz

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