Steuer aktuell: BMF-Infoschreiben Steuerfahndung: Rechte und Pflichten von Unternehmern

Was tun, wenn auf einmal die Steuerfahnder im Handwerksbetrieb aufkreuzen, ein Strafverfahren einleiten und die Herausgabe von Unterlagen fordern oder die kurzerhand beschlagnahmen? Das Bundesfinanzministerium hat ein Infoschreiben veröffentlich dazu veröffentlicht. Während einer Fahndungsprüfung haben Sie Rechte und Pflichten zu beachten.

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Das Infoschreiben mit den Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit einer Fahndungsprüfung können betroffene und interessierte Handwerker hier abrufen. Was nicht in diesen Infoschreiben steht, ist ein Verhaltensknigge für den Unternehmer. Hier die wichtigsten Schritte, wenn auf einmal die Steuerfahndung vor der Türe steht:

  • Lassen Sie sich die Prüferausweise der Steuerfahnder zeigen. Notieren Sie Namen, Finanzamt und Telefonnummer des Prüfers.
  • Kooperieren Sie, bitten Sie aber darum, ihren Steuerberater hinzuziehen zu dürfen.
  • Halten Sie schriftlich fest, welche Unterlagen und PCs die Fahnder mitnehmen.
  • Räumen Sie vor Ort Missverständnisse aus, warten Sie aber mit Aussagen bis zum Eintreffen des Steuerberaters.

Tipp: Fordert der Steuerfahnder eine sofortige Barzahlung, damit das Verfahren eingestellt oder moderat behandelt wird, rufen Sie die Polizei. Denn dann handelt es sich um einen Betrüger, also nicht wirklich um einen Steuerfahnder. Dasist in der Vergangenheit bereits häufig passiert, dass überrumpelte Unternehmer vermeintlichen Steuerfahndern Geldbeträge ausgehändigt haben, um straffrei zu bleiben. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im    DHZ-Steuerarchiv .

DasInfoschreiben finden Sie unter bundesfinanzministerium.de.