Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz warnt vor einer neuen Online-Betrugsmasche. Wenn bei der Steuererstattung im Online-Banking-Konto der Hinweis "Fehlüberweisung" erscheint, niemals Geld ungeprüft zurücküberweisen.
Wer seine Steuererklärung vor einigen Wochen beim Finanzamt einreicht hat, kann sich vielleicht schon über eine hübsche Steuererstattung auf dem Bankkonto freuen. Diese Freude könnte jedoch getrübt werden, wenn im Online-Banking-Konto der Hinweis "Fehlüberweisung“ auftaucht. Doch aufgepasst: Hier handelt es sich um eine neue Online-Betrugsmasche. Niemals sollte das Geld ohne eingehende Überprüfung zurücküberwiesen werden.
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz wies nun am 26. Juni 2016 in seinem Online-Portal auf diese neue Betrugsmasche hin. Betrüger machen sich einen auf dem Computer platzierter Trojaner zunutze. Dieser Trojaner greift auf das Online-Konto zu und weist eine Gutschrift mit Auftraggeber "Finanzamt“ aus. In Wirklichkeit ist auf dem Konto jedoch gar keine Steuererstattung vom Finanzamt eingegangen. Durch den Hinweis „Fehlüberweisung“ sollen die Bankkunden dazu verleitet werden, das Geld wieder zurück zu überweisen. Das Dumme ist nur, dass das Geld nicht beim Finanzamt landet, sondern auf einem Konto der Betrüger.
Landesamt für Steuern warnt: Niemals zurücküberweisen
Das Landesamt für Steuern Rehinland-Pfalz warnt davor, bei solchen Gutschriftbeträgen Rücküberweisungen zu tätigen. Finden Sie eine Gutschrift mit dem Hinweis Fehlüberweisung empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Kontaktieren Sie Ihre Bank und lassen Sie sich bestätigen, dass die Erstattung tatsächlich auf dem Konto ist.
- Ist das nicht der Fall, empfiehlt es sich, sich mit der Polizei und mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. dhz
