Steuertipp Steuererleichterungen 2017: Keine echten Geschenke

In einer Mitteilung wies das Bundesfinanzministerium am 12. Oktober 2016 darauf hin, dass im Jahr 2017 höhere Grundfreibeträge, ein höheres Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge vorgesehen sind und dass Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen. Doch handelt es sich hier wirklich um ein Steuergeschenk unserer Regierung? Beim genaueren Hinsehen wohl eher nicht.

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Man sollte ja nie Undankbar sein, wenn man etwas geschenkt bekommt. Doch ein Geschenk in Form von Steuerersparnissen zu bekommen, hat meistens einen Haken. Der Haken bei den angekündigten Steuersenkungen und dem höheren Kindergeld ab 2017 ist, dass es sich hier gar nicht um Geschenke handelt, sondern um eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Die Bundesregierung verschenkt also nichts, sie muss die Anpassungen vornehmen.

Anhebung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag ist die Einkommensgrenze, bis zu der das Finanzamt sich keine Steuern holen kann. Der Grundfreibetrag verändert sich im Vergleich zu 2016 folgendermaßen:

  2016 2017
Grundfreibetrag für Ledige 8.652 Euro 8.820 Euro
Grundfreibetrag für zusammenveranlagte Ehegatten 17.304 Euro 17.640 Euro

 

Höheres Kindergeld

Steuerzahler mit Kindern erhalten 2017 jeweils zwei Euro mehr Kindergeld pro Kind.

  2016 2017
Kindergeld für das 1. und 2. Kind jeweils 190 Euro 192 Euro
Kindergeld für das 3. Kind 196 Euro 198 Euro
Kindergeld für jedes weitere Kind 221 Euro 223 Euro

 

Erhöhung des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag steigt 2017 ebenfalls geringfügig an. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ändert sich nicht.

  2016 2017
Kinderfreibetrag 4.608 Euro 4.716 Euro
BEA-Freibetrag 2.640 Euro 2.640 Euro
Freibetrag für Kind gesamt 7.248 Euro 7.356 Euro

Steuertipp: Auch der Ausgleich der "kalten Progression" soll ab 2017 abgemildert werden. Dabei handelt es sich um den lästigen Effekt, dass ein Arbeitnehmer nach einer Gehaltserhöhung wegen der höheren Steuer und wegen der Inflation nicht mehr oder sogar weniger im Geldbeutel hat. dhz

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.