Steuer aktuell Steuererklärung zwingend elektronisch einzureichen?

Eine Leserin wunderte sich über einen Hinweis auf Seite 11 in Ausgabe 23 der Deutschen Handwerks Zeitung, nachdem Unternehmer eigentlich bereits seit 2011 ihre Steuererklärungen zwingend elektronisch übermitteln müssen. Hier die gesetzlichen Fundstellen dazu und einige Hintergrundinformationen.

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Die Leserin hakte bei ihrem Finanzamt nach. Doch da konnte man ihre nicht weiterhelfen. Der Bearbeiter im Finanzamt wusste schlichtweg nichts von der elektronischen Übermittlungspflicht.

Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Finanzämter bei den Steuererklärungen für 2011 noch beide Augen zudrückten. Doch gehen Steuererklärungen 2012 in Papierform ein, werden diese zurückgewiesen.

Bei Gewinneinkünften zwingend

Die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung seit dem Steuerjahr 2011 betrifft nur Steuerzahler mit Gewinneinkünften. Zu finden sind die gesetzlichen Vorgaben in § 25 Abs. 4 EStG und in § 52 Abs. 39 EStG.

Tipp: Unsere Leserin wollte noch wissen, ob auch sie von der elektronischen Übermittlungspflicht betroffen ist, wenn sie ihren Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Die Antwort lautet ja. Alle Steuerzahler mit Gewinneinkünften sind betroffen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite steuern.sachsen.de .

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .