Steuer-Selbstanzeige Steuererklärung: Jeder kleine Fehler bald Betrug?

Die Bundesregierung arbeitet an einer Reform der Selbstanzeige für Steuerbetrüger. Anfang März beraten Bund und Länder darüber. Doch schon jetzt warnt die Wirtschaft vor den Plänen und dringt darauf, nicht alle nachträgliche Korrekturen von Steueranmeldungen unter Strafe zu stellen.

Die Möglichkeit der Selbstanzeige, soll Straffreiheit gewähren. Eine Reform soll die Voraussetzungen dafür nun verschärfen. - © Foto: Joachim Lechner/Fotolia

So einfach wie jetzt sollen es Steuerhinterzieher, die einer Strafe durch eine Selbstanzeige entgehen wollen, zukünftig nicht mehr haben. Die Bundesregierung wird die Möglichkeit der Selbstanzeige zwar sehr wahrscheinlich auch in Zukunft beibehalten, die Voraussetzungen dafür sollen allerdings verschärft werden.

Als vor einem Jahr der Steuerfall Uli Hoeneß und dessen Selbstanzeige durch die Medien ging, haben die Finanzminister der Länder eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die die Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung zu überarbeiten. Seitdem gab es weitere prominente Fälle, die für Schlagzeilen sorgten und das Thema gewinnt an Brisanz.

Wirtschaft schickt Empfehlungen per Post

Haben sich Teile der SPD dafür ausgesprochen, die Selbstanzeige bis zu einer Bagatellgrenze für kleine Unternehmen abzuschaffen, so setzt sich die Union für Neuregelungen ein. Die Vorschläge für eine Reform werden Bund und Länder einem Onlinebericht der FAZ zufolge am 6. März beraten. Acht deutsche Wirtschaftsverbände, darunter auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), haben deshalb einen Brief an die zuständigen Finanzminister geschrieben und ihre Empfehlungen für eine Reform formuliert.

Darin warnen sie nicht jeden kleinen Fehler in der Steuererklärung bzw. in den Steueranmeldungen unter Strafe zu stellen. Laut FAZ dringen sie darauf, die Voranmeldung etwa zur Umsatzsteuer und Lohnsteuer anders zu behandeln als eine unvollständige Einkommensteuererklärung. Nachträgliche Korrekturen sollten weiterhin möglich sein. Die Möglichkeit der Selbstanzeige gelte es zu erhalten.

Kleine Fehler wie Selbstanzeige gewertet

"Wir sehen mit Sorge, dass die strafbefreiende Selbstanzeige in Teilen so erschwert werden soll, dass sie Gefahr läuft, in der Praxis kaum noch angewendet zu werden", sagte Matthias Lefarth, Steuerexperte des ZDH der Zeitung. Positiv bewertet er, dass die bisherigen Pläne unter anderem eine eigenständige Regelung für die Umsatzsteuervoranmeldung vorsehen. Denn gerade diese müsse in der Praxis manchmal mehrfach korrigiert werden.

Es dürfe nicht dazu kommen, dass eine Korrektur versehentlicher Fehler wie eine Selbstanzeige gewertet wird und dementsprechend Folgen nach sich zieht, wenn die Regierung die Voraussetzungen dafür verschärft. dhz