Wer dem Fiskus vorsätzlich Steuern vorenthält, macht sich schon ab dem ersten Euro schuldig. Doch wer sich selbst anzeigt, muss nur die Steuern plus Zinsen nachzahlen. Mehr als 26.000 Steuersünder haben 2013 diesen Weg gewählt und dem Staat hohe Einnahmen beschert. Doch die Selbstanzeige steht auf der Kippe.

Nicht nur Promis hinterziehen Steuern. Bayern-München-Präsident Uli Hoeneß oder zuletzt die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer und der Berliner SPD-Kulturpolitiker André Schmitz alle haben Steuern hinterzogen und sich selbst angezeigt. Sie hatten Geld auf Auslandskonten und verheimlichten Erträge. Doch auch mehr als 26.000 deutsche Steuersünder haben im Jahr 2013 den selben Weg gewählt. In den Bundesländern offenbarten sich teilweise fünfmal mehr Bürger den Behörden als 2012.
Die Abgaben, die Steuerhinterzieher zurückzahlten, um einer Strafe zu entgehen, bescherten den Ländern einen Geldsegen: Die höchsten zusätzlichen Einnahmen verbuchte Hessen mit 588 Millionen Euro, Bayern kam auf 230 Millionen Euro.
Streit um Selbstanzeige
Doch trotz der hohen Einnahmen, ist nun ein Streit um die Steuer-Selbstanzeige entbrannt. Die SPD möchte diese Möglichkeit abschaffen und keine Straffreiheit für Steuersünder mehr gelten lassen. Die CDU setzt weiter auf dieses Mittel. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD noch ziemlich weich formuliert, die Regeln bei der strafbefreienden Selbstanzeige sollten gegebenenfalls überarbeitet werden.
Die SPD macht jetzt Druck und will die strafbefreiende Selbstanzeige bis zu einer Bagatellgrenze abschaffen, sagt die neue Generalsekretärin Yasmin Fahimi. "Die Bagatellgrenze ist wegen des komplizierten deutschen Steuersystems notwendig, um vor allem kleine und mittelständische Betriebe zu schützen", betonte Fahimi und ging damit über Forderungen von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hinaus, der als Konsequenz aus den jüngsten Fällen lediglich Änderungen in Aussicht gestellt hatte.
Das Bundesfinanzministerium hat den Forderungen allerdings bereits eine Absage erteilt. Der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium, Michael Meister (CDU), sagte der "Bild"-Zeitung: "Statt hektisch Forderungen zu stellen, sollten wir jetzt die gemeinsamen Verabredungen umsetzen." Die Regierung habe "Steuerhinterziehern die strafbefreiende Selbstanzeige schon 2011 schwerer gemacht", man wolle sie dennoch weiter einschränken. Vorschläge gäbe es bereits, über die aber noch abgestimmt werden müsse.
Mehr Steuereinnahmen könnte der Staat auch durch mehr Kontrollen erreichen. Der Bundesrechnungshof kritisiert seit Jahren, dass die Länder zu wenig Steuerprüfer haben. So würden in manchen Bundesländern Firmen im Schnitt nur alle 50 Jahre kontrolliert. Das lade zum Betrug ein. Dabei ist die Rechnung eigentlich ziemlich einfach. Ein Steuerprüfer kostet etwa 70.000 Euro im Jahr – holt für den Staat aber oft ein Vielfaches an Strafen und Nachzahlungen herein.
Selbstanzeige mit Tradition
Das Angebot des Staates zur strafbefreienden Selbstanzeige hat jedoch eine jahrzehntelange Tradition. Für den Fiskus hat das den Vorteil, nicht mühsam mit der Steuerfahndung die schwarzen Schafe suchen zu müssen. Seit 2010 zeigten sich etwa 64.000 Betrüger selbst an – die Finanzminister, die mit dem Ankauf von Steuer-CDs Druck aufbauten, freuten sich über zusätzliche Milliardeneinnahmen.
Doch die Selbstanzeige ist kein Kinderspiel. Die rechtlichen Vorgaben sind nach mehreren Reformen höchst kompliziert. Die Anzeige muss rechtzeitig – bevor Steuerfahnder ermitteln – eingegangen sein. Sie muss auch lückenlos sein, um vor Strafe zu schützen. Für jedes Steuerjahr und jede einzelne Steuerart – von der Einkommen- bis zur Umsatzsteuer – muss für zehn Jahre alles dokumentiert werden.
Straffreiheit gibt es dann, wenn alle Vorgaben erfüllt sind. Wer pro Jahr und Steuerart mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat, muss auch fünf Prozent Zuschlag zahlen – neben Hinterziehungssumme und Zinsen. Strafrechtlich verfolgt werden können Steuerbetrüger für fünf Jahre. In schwereren Fällen – wenn die Summe der verschwiegenen Steuern eines Jahres bei 100.000 Euro und mehr liegt – verjährt Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren.
Mit einer Geldstrafe kommt man ab dieser Summe kaum davon, die Haftstrafe wird aber oft zur Bewährung ausgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte indes höhere Hürden auf: So wird in der Regel Gefängnis fällig, wenn mehr als eine Million Euro hinterzogen wurden und eine strafbefreiende Selbstanzeige abgelehnt wurde.
Steuerbetrug schon ab dem ersten Euro
Als Steuerbetrug gilt aber nicht nur die hohe fünfstellige Summe, Denn bei falschen Angaben in der Steuererklärung gibt es keine Bagatellgrenze. Wer dem Fiskus vorsätzlich oder leichtfertig Steuern vorenthält, macht sich schon ab dem ersten Euro schuldig. Ernste Folgen drohen aber erst bei größeren Verstößen.
Haben Steuerzahler falsche Angaben in der Steuererklärung gemacht, müssen sie diese korrigieren. Es gilt eine vierjährige Verjährungsfrist. Aber Achtung: Diese Frist beginnt erst in dem Jahr zu laufen, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Ein Beispiel: Ein Steuerzahler hat 2014 die Erklärung für 2013 abgeben. Eventuelle Fehler verjähren in diesem Fall erst nach 2018. dpa/dhz
Selbstanzeigen nach Bundesländern
Die Zahl der Selbstanzeigen schoss im Vergleich mit 2012 in vielen Bundesländern in die Höhe: In Berlin etwa verdreifachten sich die Anzeigen, in Hessen waren es mehr als fünfmal so viele wie zuvor.
Allein in Baden-Württemberg zeigten sich bis zum 16. Dezember 6.191 Bürger wegen Steuerbetrugs an. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen waren es vom 11. Januar 2013 bis 2. Januar 2014 4.509 Menschen. In Bayern entschieden sich 3.973 Menschen für eine Steuerselbstanzeige. In Berlin zählte das Finanzministerium 966 Fälle. Am wenigsten Menschen offenbarten sich in Ostdeutschland dem Fiskus: So gab das Ministerium in Sachsen-Anhalt 33 Steuersünder an, in Mecklenburg-Vorpommern waren es 21.