Mussten Sie wegen Überschreitung der Umsatz- oder Gewinngrenzen im Jahr 2012 auf Anweisung des Finanzamts von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung wechseln, müssen Sie in der Steuererklärung neben dem laufenden Gewinn wegen der Unterschiede zwischen Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung einen Übergangsgewinn versteuern. Doch hier winken Erleichterungen.
Den Übergangsgewinn durch den vom Finanzamt angeordneten Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung dürfen Sie auf Antrag auf zwei oder drei Jahre verteilen (Richtlinie 4.6 EStR 2012). Dadurch mindert sich der Steuersatz, sollte bei Ihnen nicht der Höchststeuersatz von 42 Prozent zur Anwendung kommen.
Beispiel: Durch den Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung erzielen Sie 2012 einen Übergangsgewinn von 90.000 Euro. Sie haben nun die Qual der Wahl, den Übergangsgewinn folgendermaßen zu versteuern:
| Versteuerung des Übergangsgewinns | Ohne Verteilung | Verteilung auf zwei Jahre | Verteilung auf drei Jahre |
| 2012 | 90.000 Euro | 45.000 Euro | 30.000 Euro |
| 2013 | --- | 45.000 Euro | 30.000 Euro |
| 2014 | --- | --- | 30.000 Euro |
Tipp: Die Entscheidung, welche Variante Sie wählen, sollten Sie nach den individuellen Zielsetzungen und nach den voraussichtlichen Betriebsergebnissen steueroptimal treffen. Müssen Sie zur Bilanzierung wechseln, weil Sie Ihren Betrieb aufgeben oder verkaufen, ist die Verteilung des Übergangsgewinns übrigens nicht erlaubt. dhz
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