Stichtag 31. Dezember 2009: Zehn wichtige Strategien zum Jahresende. Jetzt noch schnell die Weichen stellen
Von Bernhard Köstler
Steuerendspurt für clevere Sparer
Zu früh für Steuerstrategien zum Jahresende? Keinsewegs. Diejenigen, die schon jetzt an morgen denken, können richtig Steuern sparen und sich effektiv auf die Steueränderungen zum 1. Januar 2010 vorbereiten. Die DHZ hat sich in deutschen Handwerksbetrieben umgehört und erläutert die beliebtesten und effektivsten Steuerstrategien für die letzten Monate des Jahres.
1. Rechenaufgabe Weihnachtsfeier. Ein Installateur hat es die letzten Jahre um die Weihnachtszeit krachenlassen. Er lud seine Mitarbeiter zu einem feudalen Essen mit Tanz und Darbietungen. Auch die Ehegatten waren mit von der Partie. Die Quittung kam Jahre später bei einer Lohnsteuerprüfung. Er muss für die gesamten Ausgaben Lohnsteuer und Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen: sechs Prozent Nachzahlungszinsen obendrauf. Das Problem: Lohnsteuer und Umsatzsteuer werden fällig, sobald die Kosten einer Veranstaltung 110 Euro je Mitarbeiter übersteigen.
DHZ -Tipp: Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Weihnachts-feier so kalkuliert werden, dass pro Arbeitnehmer höchstens 110 Euro anfallen. Die Kosten werden dabei einfach durch die Anzahl der Feiernden geteilt. Die Kosten für Ehegatten werden dem jeweiligen Arbeitnehmer zugerechnet.
2. Einzugsermächtigung drückt Gewinn. Bei Einnahmenüberschussrechnern gilt das strenge „Hosentaschen-Prinzip“. Nur die 2009 geleisteten Ausgaben dürfen den Gewinn 2009 drücken. Eine Ausnahme besteht nur für regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie Miete und Zinsen, die zum Jahreswechsel fällig werden. Bei Zahlung bis 10. Januar 2010 liegen noch Betriebsausgaben des Jahres 2009 vor.
DHZ -Tipp: Die Ausnahme gilt auch für die Umsatzsteuer aus der am 10. Januar 2010 fälligen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Hier müssen Handwerker aber nicht bereits bis zum 10. Januar 2010 bezahlt haben. Es genügt, wenn dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Selbst wenn es dann erst nach dem 10. Januar abbucht, liegen Betriebsausgaben des Jahres 2009 vor.
3. Antrag auf Stromsteuerentlastung. Was kaum jemand weiß: Betriebe des produzierenden Gewerbes mit hohem Stromverbrauch, wie Bäckereien oder Drehereien, bekommen auf Antrag unter Umständen einen Teil der bezahlten Stromsteuer zurückerstattet. Der Antrag und weitere Infos können unter www.zoll.de abgerufen werden.
DHZ -Tipp: Wer eine Stromsteuerentlastung für 2008 beantragen möchte, muss sich beeilen. Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember 2009 im Briefkasten des zuständigen Hauptzollamts landen. Geht der Antrag nur einen Tag später ein, ist der Anspruch verfallen.
4. Freistellungsbescheinigungen checken. Hat ein Handwerker Bauleistungen an einen anderen Handwerker vergeben, muss er von dessen Rechnung grundsätzlich 15 Prozent Bauabzugssteuer einbehalten und ans Finanzamt überweisen. Ausnahmsweise ist die Bauabzugssteuer nicht einzubehalten, wenn der leistende Handwerker eine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts präsentieren kann. Allerdings verlieren viele dieser Bescheinigungen zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit.
DHZ -Tipp: Um bei Zahlungen im Januar nicht gezwungen zu sein, die Bauabzugssteuer einzubehalten, sind die neuen Freistellungsbescheinigungen frühzeitig anzufordern. Wer selbst Bauleistungen erbringt, sollte für die zum Jahresende auslaufenden Freistellungen eine neue beantragen. Wird diese erst kurz vor Jahresende beantragt, kann es wegen Arbeitsüberlastung oder Urlaubszeit in den Finanzämtern bis zu zwei Monate dauern, bis die neue Bescheinigung ausgestellt wird.
5. Kleinvieh macht auch Mist. Nach diesem Motto gehen viele Betriebsinhaber kurz vor Jahresende auf Einkaufstour.
Ihr Ziel: Gegenstände für das betriebliche Anlagevermögen im Wert von höchsten 150 Euro netto zu kaufen. Die Ausgaben für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ drücken den Gewinn 2009 sofort in voller Höhe. Eine Abschreibung des Kaufpreises auf mehrere Jahre ist hier nicht vorgeschrieben.
DHZ -Tipp: Nicht alle Gegenstände bis netto 150 Euro sind begünstigt. Der Sofortabzug kommt nur für Gegenstände in Frage, die selbstständig nutzungsfähig sind. Das gilt für sämtliche Werkzeuge wie Hammer, Säge also solche, die selbstständig ohne andere Geräte genutzt werden können. Nicht begünstigt sind dagegen Maschinenwerkzeuge wie Bohrer oder Fräse, weil diese ohne Maschinen nicht nutzbar sind.
6. Gutscheine anbieten. Egal ob Bäcker, Friseure oder Gebäudereiniger jede Branche kann zum Jahresende Gutscheine anbieten. Der Clou: Die Kunden zahlen für einen Gutschein sofort; die Leistung muss aber erst erbracht werden, wenn sie der Inhaber des Gutscheins abruft. Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Rechnungskürzungen kommen also so gut wie nie vor.
DHZ -Tipp: Ist der Gutschein allgemein gehalten, kann sein Inhaber zwischen den Leistungen des Betriebs auswählen. So liegt lediglich ein Umtausch eines Zahlungsmittels in ein anderes vor. Vorteil: Die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Gutschein eingelöst wird.
7. Umsatz 2009 im Auge behalten. Seinen Umsatz 2009 im Auge zu behalten, kann sich 2010 bezahlt machen. Denn wird der Umsatz 2009 unter 500.000 Euro gehalten, profitiert der Handwerksbetrieb 2010 von der Ist-Versteuerung. Er muss die Umsatzsteuer aus seinen Ausgangsrechnungen in diesem Fall erst dann ans Finanzamt überweisen, wenn seine Kunden die Rechnung beglichen haben. Doch auch Unternehmer mit geringeren Umsätzen sollten auf ihren Umsatz achten. Überschreitet dieser nämlich die magische Grenze von 61.356 Euro nicht, darf 2010 die Vorsteuerpauschalierung in Anspruch genommen werden sofern die Pauschalierung für die Branche vorgesehen ist.
DHZ -Tipp: Sollte der Umsatz 2009 nur knapp unter einer der genannten Höchstgrenzen liegen, ist es sinnvoll, weitere Umsätze erst 2010 abzuwickeln. Für die Einhaltung der Umsatzgrenzen ist es jedoch empfehlenswert, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
8. Mit höherer Steueranrechnung bei Kunden punkten. Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Privathaushalten winkt Kunden bekanntlich eine Steueranrechnung von 20 Prozent der Arbeitsleistung, höchstens jedoch 4.000 Euro/ 1.200 Euro (haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen).
DHZ -Tipp: Bei teureren Leistungen kann es sinnvoll sein, Anzahlungen zu vereinbaren.
9. Geschenke erhalten die Freundschaft. Präsente an Geschäftspartner und Kunden dürfen bis zu einem Betrag von netto 35 Euro je Empfänger und Jahr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ein Betriebsausgabenabzug für teurere Geschenke ist nur erlaubt, wenn diese ausschließlich betrieblich genutzt werden können wie Werkzeug.
10. Sonderregelung zur Verlust-GmbH nutzen. Viele Betriebsinhaber möchten ihre GmbH samt aufgelaufenen Verlusten loswerden. Das dürfte durch einen Passus im Bürgerentlastungsgesetz nun sogar mit Gewinn möglich sein. Bisher galt die Rechtslage, dass beim Verkauf einer GmbH der Erwerber die vom Finanzamt festgestellten Verluste nicht oder nur anteilig verwenden dürfte. Durch eine Sanierungsklausel im Bürgerentlastungsgesetz wurde nun der Untergang von Verlustvorträgen bei einem Besitzerwechsel auf sanierungswillige Investoren ausgeschlossen (§ 8c Abs. 1a KStG). Ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung setzt voraus, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH abgewendet werden soll. Die Voraussetzungen, unter denen die Sanierungsklausel zum Erhalt der Verlustvorträge greift, sind dem Bürgerentlastungsgesetz zu entnehmen.
DHZ -Tipp: Wer seine Verlust-GmbH versilbern möchte, muss sich sputen. Denn die Sanierungsklausel gilt nur für Veräußerungen bis zum 31. Dezember 2009. Die Einschaltung eines Steuerberaters ist unbedingt empfehlenswert.