Steuer aktuell Steuerbescheid aus grauer Vorzeit: Einmal ändern bitte

Füllen Steuerzahler die Einkommensteuererklärung 2012 aus, werfen sie meist noch einen Blick in die Kopien der Steuererklärung 2011 und in den Steuerbescheid für 2011. Oftmals fallen dabei Fehler auf, durch die höhere Steuerrückzahlungen ausfielen. Doch es gibt eine Möglichkeit, den Steuerbescheid 2011 noch ändern zu lassen.

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Eigentlich können Änderungen eines Steuerbescheids nur innerhalb der einmonatigen Einspruchsentscheidung erreicht werden. Doch es gibt eine interessante Ausnahme. Hat sich beim Eintrag von Werbungskosten einen Zahlendreher eingeschlichen oder haben Sie sich zu Ihren Ungunsten verrechnet und das Finanzamt hat das trotz vorliegender Berechnungen und Belege nicht gemerkt, kann eine Änderung nach § 129 AO wegen offenbarer Unrichtigkeit beantragt werden.

Weniger Chancen ohne Papierbelege

Beispiel: Sie entdecken im März 2013 in Ihrem Einkommensteuerbescheid 2011 vom 7.4.2012 einen Übertragungsfehler. Statt Sonderausgaben von 1.200 Euro für Spenden haben Sie versehentlich nur 200 Euro ins Steuerformular eingetragen. Die Spendenquittung über 1.200 Euro lag dem Finanzamt vor.

Folge: Da der Sachbearbeiter im Finanzamt diesen Fehler bei gewissenhafter Bearbeitung der Erklärung hätte erkennen müssen, können Sie trotz Ablauf der Einspruchsfrist eine Änderung dieses Steuerbescheids 2011 nach § 129 AO durchboxen.

Tipp: Die Möglichkeit, von dieser Änderungsvorschrift Gebrauch zu machen, nimmt jedoch von Jahr zu Jahr immer mehr ab. Grund ist die Tatsache, dass immer mehr Steuerzahler ihre Steuererklärung per ELSTER ans Finanzamt übermitteln und kaum mehr Belege beifügen. Kann das Finanzamt Zahlendreher oder Übertragungsfehler mangels Belegen nicht erkennen, scheidet auch die Änderung nach § 129 AO aus. dhz

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