Steuer aktuell Fehlerhafte ELStAM-Daten: Arbeitnehmer müssen aktiv werden

Seit einigen Wochen erhalten Arbeitnehmer per Post Informationen darüber, welche Lohnsteuerabzugsmerkmale ihre Arbeitgeber am 1. Januar 2012 bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigen müssen. Viele der mitgeteilten Abzugsmerkmale sind fehlerhaft.

Wie aus den Finanzämtern bekannt wurde, sind vor allem die Lohnsteuerabzugsmerkmale von Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III/V und von behinderten Arbeitnehmern fehlerhaft.

Arbeitnehmer muss aktiv werden


Sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale fehlerhaft, muss der Arbeitnehmer aktiv werden und beim Finanzamt die Änderung der Daten beantragen. Bemerkt der Arbeitgeber den Fehler, ist er bei Ermittlung der Lohnsteuer an die vom Finanzamt übermittelten, fehlerhaften Daten gebunden. Er kann keine Änderung beantragen.

Tipp: Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Identifikationsnummer nicht mit, wird die Lohnsteuer ab 1. Januar 2012 nach der ungünstigsten Steuerklasse VI mit dem höchsten Steuerabzug vorgenommen. Ausnahme: Hat der Arbeitnehmer noch keine Identifikationsnummer und beantragt eine, kann der Arbeitgeber ausnahmsweise für drei Monate den Lohnsteuerabzug nach familiengerechten Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorzunehmen.

dhz