Steuer aktuell Steuer-1x1 für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben es schwerer als normale Arbeitnehmer. Um keine Haftung für steuerliche Vergehen zu riskieren, sollten Sie stets auf dem Laufenden sein, was sich steuerlich für die GmbH alles ändert. Hier ein Kurzüberblick über wichtige Urteile und Trends.

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Zeitwertkonto – kein Zufluss bei Gutschrift
Wird Mehrarbeitszeit auf einem Zeitwertkonto gutgeschrieben und erhält der Arbeitnehmer deshalb während der Freistellungsphase Bezüge, fließt erst in der Freistellungsphase Arbeitslohn zu, für den Lohnsteuer fällig wird. Im Zeitpunkt der Gutschrift der Mehrarbeitszeit auf dem Zeitwertkonto muss also noch nichts versteuert werden. Dieser Grundsatz gibt auch für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (FG Münster, Urteil v. 13.3.2013, Az. 12 K 3812/10).

Verdeckte Gewinnausschüttung trotz Einschaltung eines Beirats
Selbst wenn für eine GmbH ein Beirat aus unternehmensfremden Personen eingeschaltet wird, der die Gehälter der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer festsetzt, kann das Finanzamt diese Gehälter als zu hoch einstufen und eine verdeckte Gewinnausschüttung festsetzen (FG Münster, Urteil v. 11.12.2012, Az. 13 K 125/09 F; Revision beim BFH zugelassen).

Kein Vorsteuerabzug für Strafverteidigungskosten
Übernimmt eine GmbH die Kosten für die Strafverteidigung eines Mitarbeiters, besteht kein Zusammenhang mit den Umsätzen der GmbH. Folglich kippt der Vorsteuerabzug aus solchen von der GmbH übernommenen Strafverteidigungskosten (EuGH, Urteil v. 21.2.2013, Az. C-104/12).

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