Die hohen Spritpreise setzen vor allem Arbeitnehmern arg zu, die einen weiten Arbeitsweg haben und diesen nur mit dem Auto zurücklegen können. Doch Sie als Arbeitgeber können helfen. Das Zauberwort lautet hier: Fahrtkostenzuschuss.
Da die Bundesregierung den Ruf nach einer höheren Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte am 23. Februar 2012 offiziell ablehnte, müssen andere Entlastungen für Ihre Arbeitnehmer her. Besonders beliebt sind in der Praxis Fahrtkostenzuschüsse, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernimmt.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt an 20 Tagen im Monat einfach 22 Kilometer zu Arbeit. Erstattet der Arbeitgeber je Kilometer einen Betrag von 30 Cent, würde das einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss von 132 Euro bedeuten. Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 15 Prozent, kostet ihn dieser Zuschuss 154,28 Euro, wie die folgende Berechnung verdeutlicht.
| Mit Fahrtkostenzuschuss | Ohne Fahrtkostenzuschuss | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 3.000 Euro | 3.000 Euro |
| Fahrtkostenzuschuss | 132 Euro | 0 Euro |
| Steuerpflichtiges Bruttogehalt | 3.132 Euro | 3.000 Euro |
| Steuern | 536,22 Euro | 536,22 Euro |
| Sozialversicherung | 621,75 Euro | 621,75 Euro |
| Nettogehalt | 1.974,03 Euro | 1.842,03 Euro |
| Kosten Arbeitgeber | ||
| Sozialversicherung | 587,25 Euro | 587,25 Euro |
| Insolvenzgeldumlage | 1,20 Euro | 1,20 Euro |
| Pauschal übernommene Steuern | 22,28 Euro | 0 Euro |
| Kosten Arbeitgeber gesamt | 3.742,73 Euro | 3.558,45 Euro |
Fazit: Durch den Zuschuss erhält Ihr Arbeitnehmer einen Zuschuss von netto 132 Euro und wird somit von den hohen Spritpreisen entlastet und höchstmöglich motiviert. dhz
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