In drei Schritten: Lohnsteuerabzugsmerkmale von Mitarbeitern abholen Start des ELStAM-Verfahrens: Aufgaben für Arbeitgeber

Haben Sie alle Vorarbeiten erledigt und möchten mit dem ELStAM-Verfahren starten? Dann haben Sie nur drei Aufgaben zu erledigen, um die Lohnsteuerabzugsmerkmale Ihrer Mitarbeiter elektronisch abzuholen.

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Schritt 1: Mitarbeiter bei der ELStAM-Datenbank anmelden

Melden Sie Ihre Mitarbeiter bei ELStAM an. Dazu benötigen Sie folgende Daten:

  • Steuernummer Ihres Unternehmens.
  • Identifikationsnummer des Mitarbeiters und dessen Geburtsdatum.
  • Beginn der Beschäftigung im Unternehmen und Zeitpunkt des 1. Datenabrufs.
  • Merker, dass Sie Hauptauftraggeber sind.

Schritt 2: Monatlicher Abruf von Änderungsdaten

Sie müssen monatlich Änderungslisten für Ihre Mitarbeiter abrufen. Diese stehen Ihnen ab dem 5. Arbeitstag des Monats zur Verfügung. Rufen Sie diese Änderungsdaten nicht ab und behalten deshalb zu wenig Lohnsteuer ein, haften Sie im Zweifel für den nicht einbehaltenen Betrag.

Schritt 3: Abmeldung von Mitarbeitern

Endet ein Dienstverhältnis, müssen Sie den Mitarbeiter in der ELStAM-Datenbank abmelden. Bewahren Sie die Bestätigung über die Abmeldung in Ihren Lohnunterlagen auf.

Tipp: Sollten Sie noch nicht auf ELStAM umsteigen, ist das kein Problem. Es reicht, wenn das bis spätestens 31. Dezember 2013 erfolgt. dhz

Weitere Informationen zur ELStAM-Anmeldung gibt es unter elster.de.

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .