Augenschutz So finden Handwerker die richtige Sonnenbrille für die Arbeit

Woran erkennt man eine Sonnenbrille, die zuverlässig vor UV-Strahlen schützt? Und wann sind Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für den Augenschutz zu übernehmen? Antworten auf wichtige Fragen.

Handwerker arbeitet mit Sonnenbrille auf dem Dach
Handwerker, die auf dem Dach arbeiten, brauchen eine andere Sonnenbrille als Handwerker, die auf dem Wasser arbeiten. - © Fred - stock.adobe.com

Mit dem Frühling kommen im Handwerk die Sonnenbrillen aus dem Winterschlaf. Der modische Aspekt ist hier erst einmal zweitrangig. Sonnenbrillen haben vor allem die Funktion, die Augen vor UV-Strahlen zu schützen. Denn: Ohne den richtigen Schutz können schmerzhafte Entzündungen der Binde- und Hornhaut entstehen. Langzeitfolgen in Form eines erhöhten Risikos für Augenerkrankungen im Alter sind ebenfalls möglich.

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) erklären, worauf es bei der Auswahl der Sonnenbrille ankommt – und wann Arbeitgeber die Pflicht haben, ihre Beschäftigten damit auszustatten:

1. Woran erkenne ich einen guten UV-Schutz?

Sonnenbrillen müssen vor allem ausreichenden UV-Schutz bieten. Dafür sollte eine Sonnenbrille alle UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern filtern. Etiketten wie "UV400" oder "100 Prozent UV-Schutz" sind dafür ein Hinweis. Allerdings: Die Angabe wird nicht kontrolliert und ist daher keine Garantie für Schutz. Verlässliche Hinweise für normgerechten UV-Schutz geben hingegen Markierungen mit "DIN EN ISO 12312-1" oder "DIN EN 172".

2. Welche Blendschutzkategorie ist die richtige?

Die Blendschutzkategorien 0 bis 4 geben an, wie viel Licht die Brillengläser durchlassen. Kategorie 2 eignet sich beispielsweise gut für sommerliche Lichtverhältnisse in unseren Breitengraden. Die dunkleren Kategorien 3 und 4 sind nur eingeschränkt bzw. nicht zum Autofahren zulässig. Bei farbigen Gläsern muss außerdem das Erkennen der Ampelfarben sichergestellt sein. Der Blendschutz bestimmt nicht die Qualität des UV-Filters, denn dieser ist unsichtbar. Besonders dunkle Gläser ohne ausreichenden UV-Schutz können sogar zusätzlich schädigen: Die Pupille bleibt hinter dem dunklen Glas geweitet und besonders viel UV-Strahlung kann ins Auge eindringen.

3. Wie verlässlich ist die CE-Kennzeichnung?

Sonnenbrillen dürfen nur verkauft werden, wenn sie das CE-Zeichen tragen. Damit garantiert der Hersteller, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind, vor allem hinsichtlich der UV-Durchlässigkeit.

Der ZVA weist aber darauf hin, dass ein CE-Zeichen auf dem Brillenbügel nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal ist, da es
keiner Kontrolle unterliegt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, solle sich am besten an den örtlichen Augenoptiker wenden. Dieser kann
getönte Gläser mit Korrektionswirkung für verschiedene Fassungen anfertigen.

4. Wann sitzt eine Brille gut?

Sonnenbrillen sollten die Augen möglichst komplett abdecken und auch seitliche Lichteinstrahlung verhindern. Sie dürfen nicht drücken und müssen fest auf Nase und Ohren sitzen, um nicht zu verrutschen.

Geprüft werden sollte auch, ob das Glas fest in der Fassung sitzt und auf leichten Druck nicht nachgibt. Hochwertige Gläser weisen keine Einschlüsse, Blasen, Schlieren oder sonstige Unregelmäßigkeiten auf. Besonders im beruflichen Bereich ist die Bruchsicherheit der Gläser wichtig. Auch bei der Brille aus der vorletzten Saison noch einmal gründlich prüfen, ob die Gläser unbeschädigt und nicht verkratzt sind und die Bügel fest sitzen.

5. Gibt es Unterschiede je nach Tätigkeit?

Auf dem Wasser oder im Hochleitungsbau benötigen Handwerker eine andere Sonnenbrille als auf der Baustelle. Wichtig ist, wie intensiv die Sonnenstrahlung ist und wie viel davon die Arbeitsumgebung reflektiert. Wer Fahrzeuge lenkt, sollte darauf achten, dass Fassung und Bügel das Gesichtsfeld nicht einschränken, die Tönung der Brille nicht zu dunkel ist oder das Farbsehen so stark verändert, dass Signale im Straßenverkehr nicht korrekt erkannt werden.

6. Muss der Arbeitgeber Sonnenbrillen zur Verfügung stellen?

Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob Gefährdungen für die Augen vorliegen und geeigneten Augenschutz zur Verfügung zu stellen ist. Bei Personen, die bereits eine Korrekturbrille tragen, ist das ein aufklemmbarer Sonnenschutz oder eine Überbrille. Eine Sonnenschutzbrille in Sehstärke ist dagegen eine freiwillige Unternehmensleistung. Bei der Auswahl des richtigen Schutzes hilft Arbeitgebern die DGUV-Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz".

Auch der Besuch beim Augenoptiker kann Licht ins Dunkel bringen. Die Experten für gutes Sehen haben neben dem UV-Filter weitere Kriterien wie Blendschutz und Qualität im Blick. ew