Künftig sollen Bäcker an Sonn- und Feiertagen fünf Stunden backen und drei Stunden ausfahren dürfen – deutlich mehr als bislang. Dem Zentralverband reicht die Vorlage im Referentenentwurf nicht: Er fordert den vollen Acht-Stunden-Tag und kritisiert eine bürokratische Sonderkonstruktion zum Vorteil der Konkurrenz.

Seit Jahren kämpfen Bäcker für längere Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen. Jetzt zeichnen sich Änderungen ab. Ganz zufrieden ist der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks mit den bekannt gewordenen Vorschlägen zum neuen Arbeitszeitgesetz dennoch nicht. "Der Referentenentwurf bleibt hinter unseren Erwartungen zurück", sagte Verbandspräsident Roland Ermer. Der Verband werde sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren deshalb für weitere Verbesserungen einsetzen. Noch ist der Entwurf nicht vom Kabinett verabschiedet.
Verband: Erster Schritt gegen Backshops und Tankstellen
Als Teilerfolg wertet der Bäckerverband, dass die Bundesregierung in ihrem jetzt bekannt gewordenen Entwurf eine Reform der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen anerkennt. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, um den Wettbewerbsnachteil gegenüber Backshops und Tankstellen aufzuheben, hieß es. Diese dürfen rund um die Uhr Backwaren aufbacken und verkaufen, auch an Sonn- und Feiertagen.
Nicht genug: Fünf Stunden backen, drei Stunden Ausfahren
Kritisch sieht der Verband jedoch die konkrete Ausgestaltung des Entwurfs. Er sieht vor, dass Beschäftigte in Bäckereien künftig an Sonn- und Feiertagen bis zu fünf Stunden Backwaren herstellen und für bis zu drei Stunden für das Austragen und Ausfahren eingesetzt werden dürfen. Bisher durften sie beides nur in drei Stunden erledigen.
Forderung: Sonntags acht Stunden backen
Verbandspräsident Ermer geht dies nicht weit genug: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Bäckerhandwerk trotz seiner Aufnahme in den Ausnahmekatalog des §10 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz nicht wie andere dort genannte Branchen arbeiten darf", sagte er. Diesen ist nach Angaben des Verbands ein normaler Arbeitstag von acht Stunden erlaubt. "Wer das Bäckerhandwerk in den Ausnahmekatalog aufnimmt, darf es nicht gleichzeitig mit einer Sonderkonstruktion wieder ausbremsen", sagte Ermer. Zumal dies noch zu mehr Bürokratie führe.
Kritisiert wird auch, dass an Sonn- und Feiertagen weiterhin nur Backwaren hergestellt werden dürfen, die am gleichen Tag verkauft werden. Dies ignoriere, dass insbesondere die Herstellung von Sauerteigbroten einen mehrtägigen Prozess voraussetzt, hieß es.