Streit um Arbeitszeitreform Achtstundentag: Handwerk gegen vorgelegten Entwurf

Der Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium koppelt die wöchentliche Höchstarbeitszeit an Tarifverträge und schreibt eine elektronische Erfassung der Arbeitszeit vor. Der Ärger aus dem Handwerk ist groß.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes verpflichtet Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit täglich elektronisch zu erfassen. - © Stefan Werner - stock.adobe.com

Im Handwerk werden die bisher bekannt gewordenen Pläne aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium zur Flexibilisierung der Arbeitszeit scharf kritisiert. "Dieser Referentenentwurf ist kein Aufbruch in eine moderne Arbeitszeitwelt, sondern ein Bruch mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zusagen", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Das Handwerk brauche mehr Spielraum bei der Verteilung von Arbeitszeit, nicht mehr Bürokratie bei ihrer Erfassung.

BDA: Entwurf muss zurückgezogen werden

Kritik kommt auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). "Dieser Entwurf muss zurückgezogen und völlig überarbeitet werden", forderte BDA-Präsident Rainer Dulger. Er erfülle die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle. Aus Kreisen des Bundesarbeitsministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekannt gewordene Entwurf noch in einem frühen Stadium sei und noch abgestimmt werden müsse.

Arbeitszeitgesetz Teil eines umfassenden Reformpaketes

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für mehr Flexibilität "die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit" zu schaffen. Umgesetzt werden sollte dies durch eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Wie andere Reformvorhaben ist sie Teil eines umfassenden Reformpaketes, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll.

Entwurf: Arbeitszeitanpassungen tarifvertraglich regeln

Der nun bekannt gewordene Entwurf sieht vor, dass eine geringfügige Anpassung der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen geknüpft werden soll. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen soll es demnach möglich sein, "anstelle einer werktäglichen eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren", wenn gleichzeitig Regelungen zum entsprechenden Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer aufgestellt werden, heißt es.

Schwannecke: Viele Handwerksbetriebe ausgeschlossen

Die BDA und die Handwerksverbände kritisieren die Anpassung der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen scharf. "Das widerspricht klar der Vereinbarung im Koalitionsvertrag", sagte Schwannecke. Damit seien viele Handwerksbetriebe von vornherein ausgeschlossen. Auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), hält nichts davon.

Arbeitszeit soll täglich elektronisch erfasst werden

Darüber hinaus sieht der durchgesickerte Gesetzentwurf vor, dass künftig täglich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit elektronisch erfasst werden. Nur so sei es nach EU-Rechtsprechung möglich, die tatsächliche Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten sicherzustellen, heißt es in der Begründung zum Entwurf.

Handwerk kritisiert geplante Arbeitsdokumentation

Die BDA und die genannten Verbände kritisieren dies vehement. "Auch die rigiden Vorgaben zur Arbeitszeitdokumentation passen nicht zu dem partnerschaftlichen Miteinander und den betrieblichen Realitäten in Handwerksbetrieben", sagte Schwannecke. "Versprochen war Flexibilität, geliefert wird die Stechuhr für alle, und den bürokratischen Aufwand tragen am Ende die Betriebe", erklärte Pakleppa.

Union lehnt Koppelung an Tarifverträge ab

Widerspruch kam auch von CDU und CSU: "Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung", sagte der Sprecher der Fraktion für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), dem "Handelsblatt". mit dpa