Steuer aktuell Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten vorerst gestoppt

Mit rund 350.000 Neubauten rechnete die Bundesregierung durch das "Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ in den Jahren 2016 bis 2018. Ein Gesetz, das die Auftragsbücher im Handwerk kräftig gefüllte hätte. Doch die Beschlussfassung wurde vorerst gestoppt.

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Der Finanzausschuss des Bundestags sollte zu dem Gesetzesentwurf zur Sonderabschreibung bei Mietwohnungsneubauten eigentlich einen Beschluss fassen. Doch da sich die einzelnen Parteien über Detailfragen noch nicht einig sind und nach einer öffentlichen Anhörung noch erheblicher Beratungsbedarf besteht, wurde die Beschlussfassung abgesetzt (hib, Meldung Finanzen/Ausschuss v. 27.4.2016).

Folgende Sachverhalte sind nach Ansicht der Mitglieder des Finanzausschusses noch nicht ausreichend geregelt und konkretisiert:

  • Welche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind bei der Sonderabschreibung begünstigt?
  • Es fehlt im Gesetzesentwurf eine Konkretisierung zur Begrenzung der Mietpreise für die geförderten Immobilien.
  • Besteht die Möglichkeit einer Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten?

Tipp: Damit es 2016 noch mit dem Startschuss der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus klappt, ist Eile geboten. Denn mit der Beschlussfassung und der Verabschiedung des Gesetzes ist es leider noch lange nicht getan. Bei solchen Subventionsgesetzen muss nämlich noch die Europäische Kommission zustimmen, bevor das Gesetz an den Start geht und Handwerksbetriebe glücklich macht. dhz

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