Einen Tag nach Start Solarstrom-Fördertopf für E-Autos schon leer: Die Alternativen

Kaum ist das KfW-Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" gestartet, sind die Mittel schon wieder ausgeschöpft. Binnen eines Tages wurden rund 33.000 Anträge gestellt. Keine Bewilligung erhalten und trotzdem interessiert an einer Förderung? Hier gibt es eine Auswahl an Alternativen.

Auto tankt Strom. PV-Anlage im Hintergrund.
Die Fördermittel aus dem Programm "Solarstrom für Elektroautos" sind kurz nach dem Start bereits vergeben. Es gibt aber Alternativen. - © Racle Fotodesign - stock.adobe.com

Nach einem großen Ansturm auf das neue Förderprogramm für das Laden von Elektroautos mit Solarstrom sind die Mittel bereits vergeben. "Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge bewilligt – trotz zwischenzeitlicher technischer Verzögerungen", teilte die staatliche Förderbank KfW in der Nacht zum 27. September mit. Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 seien damit ausgeschöpft. Sobald weitere Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, wolle die KfW in ihrem Newsletter darüber informieren.

Eine Förderung gibt es für den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Im Rahmen des Programms "Solarstrom für Elektroautos" gibt es laut Ministerium und KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro – für Eigentümerinnen und Eigentümern von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags ein E-Auto bestellt haben.

Hohe Nachfrage schon am ersten Tag

Bereits am 26. September, dem ersten Tag des Programms, habe es bis 18 Uhr rund 23.000 Zusagen mit einem Volumen von knapp 200 Millionen Euro gegeben, hatte das Ministerium am Dienstagabend unter Berufung auf KfW-Zahlen auf Anfrage in Berlin mitgeteilt. Die hohe Nachfrage hatte zeitweise zur Überlastung des KfW-Kundenportals geführt. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sprach von einem "überwältigendem Zuspruch".

Für die Förderung stehen insgesamt 500 Millionen Euro bereit. Es gilt das "Windhundprinzip": Anträge werden also solange angenommen, solange noch Geld im Topf ist. Wenn das Volumen ausgeschöpft ist, gibt es einen Förderstopp. In diesem Jahr lag das Gesamtvolumen bei 300 Millionen Euro, weitere 200 Millionen Euro plant das Ministerium im kommenden Jahr bereitzustellen. Genauere Angaben zum Prozedere für 2024 gibt es bislang nicht.

Was müssen Interessierte jetzt tun?

Nach Angaben eines KfW-Sprechers wurden in der Vergangenheit bei ähnlichen Programmen nicht alle Zuschüsse ausgezahlt, die beantragt wurden. "In einigen Fällen haben es sich in Antragsteller möglicherweise anders überlegt. Teilweise dürften auch die Kriterien des Programms nicht erfüllt worden sein." Nicht ausbezahltes Geld fließt an das Ministerium zurück.

Was also können Interessierte jetzt tun? Zunächst den Newsletter der KfW-Bank abonnieren, um rechtzeitig Bescheid zu wissen: "Sollte die Bundesregierung erneut Fördermittel für den Zuschuss 'Solarstrom für Elektroautos' bereitstellen, werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren", heißt es bei der KfW. Weitere Informationen zum Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" gibt es hier:

>>> Lesetipp: PV-Anlage und E-Auto: 7 Fragen zum Förderprogramm

Diese alternativen Förderprogramme gibt es

Bis es neue Informationen gibt, müssen sich Interessierte also noch etwas gedulden. Wer trotzdem investieren und eine Förderung erhalten will, findet hier eine Auswahl möglicher Förderalternativen aus den Bereichen Photovoltaik, Elektroautos und Ladeinfrastruktur:

Erneuerbare Energien – Standard (KfW-Nr. 270)

Wer wird gefördert? Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert? Mit diesem bundesweiten Kredit fördert die KfW-Bank die Planung, den Kauf und die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Dazu zählen auch Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen.

Wie sind die Konditionen? Kredit ab 4,72 Prozent effektivem Jahreszins, bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben

Weitere Informationen: >>> Erneuerbare Energien – Standard

Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW-Nr. 293)

Wer wird gefördert? Unternehmen, Freiberufler

Was wird gefördert? Einen Kredit gibt es für klimafreundliche Maßnahmen in Unternehmen. Die Förderung einer Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kann mit einer Förderung für Elektroautos und Ladestationen kombiniert werden.

Was sind die Konditionen? Kredit ab 1,29 Prozent effektivem Jahreszins, bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben

Weitere Informationen: >>> Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Investitionskredit Nach­haltige Mobilität (KfW-Nr. 268, 269)

Wer wird gefördert? Unternehmen, Freiberufler

Was wird gefördert? Klimafreundliche Fahrzeuge, zum Beispiel Brennstoff­zellen­fahrzeuge, batterie­elektrische Fahr­zeuge, Plug-In-Hybride oder Elektro-Motorroller

Was sind die Konditionen? Standardvariante (268) bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben, Individualvariante (269) individuell ab 25 Millionen Euro pro Vorhaben

Weitere Informationen: >>> Investitionskredit Nach­haltige Mobilität

Umweltbonus

Wer wird gefördert? Seit dem 1. September 2023 ausschließlich Privatpersonen

Was wird gefördert? Eine Förderung gibt es für die Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeuges oder Brennstoffzellenfahrzeuges. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr.

Was sind die Konditionen? Bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro beträgt der Bundesanteil 4.500 Euro, bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und bis zu 65.000 Euro beträgt dieser 3.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2024 gibt es eine Änderung beim Umweltbonus: Dann beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit.

Weitere Informationen: >>> Umweltbonus

Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Handwerksbetriebe, die ihre Fahrzeugflotte elektrisch umgestellt haben oder dies planen, können eine Förderung für den Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw erhalten. Die Förderung für die Ladeinfrastruktur gibt es nur, wenn der für den Ladevorgang benötigte Strom aus erneuerbaren Energien stammt.

Was sind die Konditionen? Die förderfähigen Ausgaben sind pro Ladepunkt auf einen Höchstbetrag begrenzt. Dieser ist von der DC-Ladeleistung des Ladepunktes abhängig. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro und für Großunternehmen die Hälfte. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 und Großunternehmen 15.000 Euro.

Weitere Informationen: >>> Lesetipp: Ladeinfrastruktur: Neue Förderung für Unternehmen

Förderungen der Länder und Kommunen beachten

Viele Bundesländer bezuschussen die Anschaffung von Photovoltaikanlagen in eigenen Förderprogrammen. Das Land Nordrhein-Westfalen etwa fördert verschiedene Photovoltaikanlagen über sein Programm "progres.nrw". Ein Beispiel: Privatpersonen oder Unternehmen können eine Förderung für die Errichtung eines Carports mit Photovoltaik-Dach erhalten. Hierfür gibt es 500 Euro je Kilowattpeak bis zu einer Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro. In Berlin gibt es die Förderung "SolarPLUS". 15.000 Euro Zuschuss gibt es für die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 30.000 Euro Zuschuss für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe. Auch Kommunen fördern mitunter die Anschaffung von Photovoltaikanlagen. Das ist zum Beispiel in Stuttgart oder Darmstadt der Fall.

Auch in den Bereichen Elektroautos und Ladeinfrastruktur haben viele Bundesländer eigene Förderprogramme aufgesetzt. Das Land Baden-Württemberg etwa fördert über den "BW-e-Solar-Gutschein" die Anschaffung eines E-Fahrzeugs mit bis zu 1.000 Euro und einer Wallbox mit bis zu 500 Euro. Über das Programm "Charge@BW" gibt es eine Förderung für neue öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss. Pro Ladepunkt bzw. Ladeplatz gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Ein Beispiel aus einem anderen Bundesland: Bayern fördert aktuell öffentlich zugängliche Ladesäulen über das Programm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0". Die Stadt Düsseldorf fördert mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 1.000 bzw. 2.000 Euro Haushalte, die sich eine Wallbox anlegen, die zertifizierten Ökostrom oder Solarstrom bezieht.

Fazit: Eine kurze Internetrecherche zu Förderprogrammen im eigenen Bundesland oder dem eigenen Wohnort kann sich lohnen.

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