Ab sofort können Handwerksbetriebe Anträge zur Förderung von elektrischer Schnellladeinfrastruktur stellen. Die wichtigsten Infos.

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. "Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeutet für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen", sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Dies sei oft mit großen Investitionen verbunden. Der Staat wolle dabei mit insgesamt 400 Millionen Euro helfen. Das Programm richte sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender.
Förderquote von bis zu 40 Prozent
Wie das Ministerium weiter mitteilte, kann jedes Unternehmen genau einen Antrag einreichen. Dabei sei die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnelladepunkte pro Antrag auf fünf Millionen Euro begrenzt. Förderfähig seien Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung wie elektrische Stromspeicher sowie Ausgaben für den Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse einschließlich Tiefbau. Für kleine und mittlere Unternehmen sei eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent.
Kleinere Unternehmen erhalten höhere Förderung
Dabei sind die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt auf einen Höchstbetrag begrenzt. Dieser sei von der DC-Ladeleistung des Ladepunktes abhängig. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro und für Großunternehmen die Hälfte. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 und Großunternehmen 15.000 Euro.
Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen
Förderfähig sind nach Angaben des Ministeriums Anlagen, bei denen der für den Ladevorgang benötigte Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Darüber hinaus müssen die Schnellladepunkte im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben. Die Beschaffung und Installation muss zudem innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
Anträge können ab dem 18. September 2023 beim Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ eingereicht werden.
Weitere Informationen in Online-Seminar
Informationen zum Antragsverfahren gibt es nach Angaben des Ministeriums am 20. September 2023 von 9 bis 10 Uhr in einem Online-Seminar "FA Errichtung gewerbliche Schnellladeinfrastruktur". Hier geht es zu Anmeldung.