Läuft Ihr Handwerksbetrieb dieses Jahr besser als gedacht, kann das auch Auswirkung auf die künftige Gewinnermittlung haben. Dann nämlich, wenn der Gewinn 2014 über 50.000 Euro klettert oder wenn die Umsatzgrenze 2014 die 500.000-Euro-Grenze überschreitet. Dann müssen Sie in Zukunft den Gewinn Ihres Betriebs mittel einer Bilanz erstellen.
Übersteigt Ihr Gewinn 2014 erstmals die 50.000-Euro-Grenze oder Ihr Umsatz 2014 klettert über 500.000 Euro, muss das aber noch nicht zwingend dazu führen, dass Sie bereits ab nächstem 1. Januar 2015 bereits von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung wechseln müssen. Der Wechsel muss frühestens ab dem 1. Januar des Jahres vorgenommen werden, der nach der offiziellen Aufforderung zur Bilanzierung durch das Finanzamt folgt.
Beispiel: Der Gewinn Ihres Handwerksbetriebs steigt 2014 auf 90.000 Euro. Das Finanzamt erfährt davon erst bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2014 im September 2015. Das Finanzamt wird Sie deshalb zum 1. Januar 2016 zur erstmals zur Bilanzierung auffordern.
Aufforderung zum 1. Januar 2015 noch möglich
Es kann jedoch durchaus passieren, dass in den letzten Wochen vor Ablauf des Jahres 2014 noch eine Aufforderung zum Wechsel der Gewinnermittlungsart ab dem 1. Januar 2015 kommt. Dann nämlich, wenn die Umsätze monatlich oder vierteljährlich per Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet werden und das Finanzamt bereits jetzt sieht, dass der Umsatz 2014 die 500.000-Euro-Grenze übersteigen wird.
Tipp: Wird eine der beiden Grenzen im Jahr 2014 überschritten, sollte das Gespräch mit dem Steuerberater gesucht werden. Denn manchmal kann es sich steuerlich sogar lohnen, bereits zum 1. Januar 2015 erstmals auf die Bilanzierung umzusteigen. dhz
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