Bis Januar 2026 soll möglichst kein Trinkwasserrohr in deutschen Haushalten mehr aus Blei bestehen oder Komponenten aus Blei enthalten. Der Austausch ist in vollem Gang. Aber wird er komplett zu schaffen sein? Und was gilt, wenn nicht?

Im Jahr 2023 wurde die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) grundlegend überarbeitet. Im Mittelpunkt steht seitdem ein risikobasierter Ansatz, der potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung frühzeitig erkennen und abwenden soll. Konkret geht es um einen Trinkwasserschutz, der auch Anforderungen an Materialien und Werkstoffe stellt, die mit dem Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen.
Da Blei als gesundheitsschädlich gilt, dürfen Bleirohre in der Wasserversorgung schon seit vielen Jahren nicht mehr verbaut werden. Da Trinkwasserrohre in der Regel aber eine Nutzungsdauer von bis zu 50 Jahren haben, sind in Deutschland in einigen älteren Gebäuden noch Bleirohre eingebaut. Genau diese müssen laut Gesetz aber bis Mitte Januar 2026 ausgetauscht sein. In der aktuellen TrinkwV hat der Gesetzgeber eine Austauschpflicht für die noch installierten Bleirohre vorgesehen.
Bleileitungen: Wer kontrolliert die Austauschpflicht?
Jetzt gegen Jahresende drängt also die Zeit, die Ziele zu erreichen. Die Pflicht greift sowohl für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, als auch für die örtlichen Wasserversorger, wenn es die Rohre des Hausanschlusses betrifft. Die Eigentümer sind dagegen dann zuständig, wenn es um die Leitungen innerhalb des Gebäudes geht.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begleitet die Austauschpflicht von Anfang an. Die Betriebe der Branche tauschen schon seit vielen Jahren im Zuge von Sanierungen auch Bleileitungen aus. Aktiv werden können die Handwerker aber nur dann, wenn sie von den Verantwortlichen dazu aufgefordert werden. Je nach Verantwortungsbereich – ob im Haus oder auf dem Weg zum Hausanschluss – sind entweder die Versorger oder die Gesundheitsämter für die Kontrolle und Bewertung der Umsetzung zuständig. Eine zentrale Erfassung des Fortschritts der Austauschpflicht gibt es allerdings nicht.
Austausch alter Bleileitungen: Haben Handwerker Pflichten?
Doch der Verband erklärt auf Nachfrage der Deutschen Handwerks Zeitung, dass der Austausch alter Bleileitungen vielerorts im Gange sei und dass die Betriebe bereitstehen für Beratungen und fachgerechte Sanierungen. Abgeschlossen sei der Austausch aber noch nicht überall. "Gebäude aus der Zeit vor 1973 bleiben ein Risikofaktor, weil Leitungen oft unter Putz liegen und nur durch eine Trinkwasseranalyse identifiziert werden können", sagt Frank Ebisch, der Sprecher des ZVSHK. Seit 1973 werden in Deutschland keine Bleileitungen mehr verbaut. Zuvor wurde jedoch teilweise die gesamte Trinkwasserinstallation damit bestückt. Manches Mal wurden Teilstücke aus Blei eingesetzt.
Gebäudeeigentümer und Wasserversorger sind verpflichtet, sich um den Austausch der Bleileitungen zu kümmern, denn das Blei bringt Gesundheitsgefahren mit sich. Missachten sie die Pflichten, riskieren sie Bußgelder, die bis zu 25.000 Euro betragen können. Vor allem, wenn es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt, können die Verantwortlichen haftbar gemacht werden. Es können Schadensersatzansprüche entstehen. Probleme kann es zudem mit Versicherungen geben. Vermieter drohen Mietminderungen, wenn sich Mieter beschweren. Gesundheitsämter können außerdem die Stilllegung der Wasserversorgung anordnen.
Für die Betriebe der SHK-Branche wiederum gilt eine Hinweispflicht, wenn sie bei Sanierungen Bleileitungen entdecken. Sie müssen sich an die Verantwortlichen wenden und über die Austauschpflicht informieren. Der ZVSHK rät den Betrieben auch, sich – bestenfalls schriftlich – abzusichern, dass sie der Hinweispflicht nachgekommen sind, falls der Gebäudeeigentümer oder der Versorger den Austausch nicht veranlasst.
Damit der Pflicht nachgekommen wird und Themen wie Trinkwassersicherheit und Trinkwasserhygiene Fortschritte machen, hat der ZVSHK die bundesweite Kampagne "Wir checken für Deutschland / Trinkwasser-Check" gestartet und bietet auch das Schulungs- und Weiterbildungsprogramm "FIT für Trinkwasser" an.