Steuertipp So sichern Sie Kindergeld zwischen Abitur und Studium

Hat Ihr Kind gerade sein Abitur geschrieben oder mit Abschluss der Fachoberschule die Fachhochschulreife erreicht, müssen Sie Vorkehrungen treffen, dass Sie für Ihr Kind weiterhin Kindergeld erhalten. Erster Schritt: Das Kind muss sich für ein Studium einschreiben oder sich für eine Ausbildung bewerben.

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Dass sich Ihr Kind sofort nach Beendigung der allgemeinen Schule sofort wieder bewerben oder für ein Studium einschreiben soll, hat einen Grund. Denn die Familienkasse zahlt in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von maximal vier Monaten Kindergeld, wenn das Kind Anstalten macht, zu studieren oder eine Lehre zu absolvieren.

Kind setzt ein Jahr aus – Kindergeld normalerweise verloren

Hat Ihr Kind erst einmal keine Lust mehr auf lernen und gönnt sich eine Auszeit von einem Jahr, um die Welt zu bereisen oder einfach mal das zu tun, worauf es Lust hat, ist das Kindergeld normalerweise verloren. Ausnahme: Das Kind bewirbt sich bei mehreren Universitäten oder Fachhochschulen um einen Studienplatz und bekommt ihn aber erst nach einem Jahr Wartezeit. Kann der Familienkasse nachgewiesen werden, dass sich das Kind bei mehreren Universitäten bzw. Fachhochschulen beworben hat, aber noch nicht angenommen wurde, ist das Kindergeld für diese Wartezeit normalerweise gesichert.

Wer eine spezielle Ausbildung absolvieren möchte, für die es nicht gerade viele Ausbildungsbetriebe gibt und deshalb ein Jahr auf den Ausbildungsbeginn warten muss, sollte zweigleisig fahren. Neben eigenen Bewerbungen sollte das Kind sich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend melden und sich das bescheinigen lassen. Damit müsste auch hier bei einer Wartezeit von mehr als vier Monaten der Kindergeldbezug gerettet sein. dhz

Steuertipp

Wird das volljährige Kind nach dem Abitur oder nach der Fachhochschulreife nicht umgehend aktiv, sondern packt sofort die Koffer und bereist die Welt, endet der Kindergeldanspruch ab dem nächsten Monate, der der Bekanntgabe der Abiturnoten folgt.

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