Energiepreise So sehen die Härtefallhilfen für Privathaushalte aus

Bund und Länder haben sich auf Härtefallhilfen für Nutzer von Öl- und Pelletheizungen geeinigt. Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro für die Abfederung der Mehrkosten bereit. Das sind die Details.

Frauenhand dreht an Heizungsventil.
Härtefallhilfen für Privathaushalte, die unter gestiegenen Energiekosten leiden, gibt es nur bei einer deutlichen Mehrbelastung. Zudem sind Referenzpreise und Lieferdatum entscheidend. - © brizmaker - stock.adobe.com

Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung von Härtefallhilfen für private Haushalte geeinigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. "Nach der Einführung der Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden können damit auch Haushalte, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren", teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Dabei sollen die Mehrkosten im Jahr 2022, die über eine Verdoppelung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen, um 80 Prozent beziehungsweise maximal 2.000 Euro abgefedert werden. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro bereit.

Referenzpreise sind entscheidend

Wie das Ministerium weiter mitteilte, sind bei der Berechnung der Preisdifferenz allerdings nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021 relevant. Diese Referenzpreise hätten Bund und Länder gemeinsam entwickelt. Sie betragen jeweils inklusive Umsatzsteuer für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, für Holzhackschnitzel elf Cent pro Kilogramm, für Scheitholz 85 Euro pro Raummeter und für Holzbricketts 28 Cent pro Kilogramm sowie für für Kohle und Koks 36 Cent pro Kilogramm.

Hilfen nur bei deutlicher Mehrbelastung

Und so soll die Entlastung nach einer Beispielrechnung des Ministeriums funktionieren: Bezog ein Haushalt im Jahr 2022 insgesamt 3.000 Liter Heizöl, für die er einen Preis von 1,60 Euro pro Liter bezahlen musste, dann kann er auf Entlastung hoffen. Denn die Kosten haben sich gegenüber dem Referenzpreis von 0,71 Euro pro Liter mehr als verdoppelt. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von  0,8 * (( 3.000*1,6 ) - 2*(3.000 * 0,71)) = 432 Euro. Dabei beträgt die Bagatellgrenze 100 Euro beziehungsweise 1.000 Euro für Vermieter mehrerer Wohnungen und die Höchstgrenze der Entlastung 2.000 Euro pro Haushalt.

Lieferdatum ausschlaggebend

Einreichen können Betroffene Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022. Die Anträge können bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. "Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend hierzu können die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen, sofern nachgewiesen wird, das die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung des nicht energiegebundenen Energieträgers aber erst später – bis 31.März 2023 – erfolgte", so das Ministerium.

Vermieter müssen Entlastungen weitergeben

Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen, aber auch auch Mieter, deren Mietwohnung mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Antragsberechtigt seien die Vermieter. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Mieter selbst müssen nicht tätig werden.

Noch können keine Anträge gestellt werden

Wie das Ministerium weiter mitteilte, werden die Hilfen über die Länder ausbezahlt. Sie sind auch für die Missbrauchskontrolle zuständig. Die Freischaltung der jeweiligen Online-Portale zur Antragstellung soll "schnellstmöglich" erfolgen. Dabei kann es zwischen den einzelnen Bundesländern zeitliche Unterschiede geben.