Steuertipp So funktioniert die Prüfung des Steuerbescheids

Bekommen Sie nach Abgabe der Steuererklärung Ihren Steuerbescheid und Sie haben keinen Steuerberater, der dessen Richtigkeit überprüft, sind Sie selbst gefordert. Die Bescheidprüfung ist eigentlich ganz einfach. Wichtig ist nur, dass Sie sich an zeitliche Vorgaben halten.

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Für die effektive Überprüfung Ihres Steuerbescheids empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Überprüfen Sie die in der Steuererklärung gemachten Angaben mit den Zahlen des Steuerbescheids.
  • Finden Sie keine Abweichungen, ist alles in Ordnung und Sie können den Steuerbescheid abheften.
  • Finden Sie Abweichungen zu Ihren Ungunsten, sollten Sie ganz am Ende des Steuerbescheids in den Erläuterungen nach den Gründen für die Abweichungen suchen.
  • Steht dort nichts oder verstehen Sie den Sinn nicht, warum es zu den Abweichungen kam, müssen Sie einen Einspruch einlegen und sich die Abweichungen vom Finanzamt detailliert schriftlich erläutern lassen.
  • Den Einspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids einlegen. Faustformel für die Einspruchsfrist: Bescheiddatum + 3 Tage = Bekanntgabe + 1 Monat = letzter Tag für die Einspruchsfrist.

Die Einlegung eines Einspruchs ist für Sie als Steuerzahler übrigens kostenlos. Das Finanzamt überprüft im Einspruchsverfahren allerdings noch einmal alle Angaben und kann auch Fehler zu Ihren Gunsten aufgreifen. Doch keine Angst: Kommt am Ende des Einspruchsverfahrens eine höhere Steuer als bisher heraus, nehmen Sie den Einspruch einfach zurück und alles bleibt beim Alten.

Steuertipp: Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik, nach der Steuerzahler in rund 65% aller Einspruchsverfahren Recht bekommen. Das soll heißen: Es lohnt sich auf jeden Fall, bei Ungereimtheiten im Steuerbescheid Einspruch einzulegen und die Bescheiddaten vom Finanzamt erneut überprüfen zu lassen. dhz

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv .