Aufstiegsweiterbildung, Anpassungsweiterbildung, Umschulung oder Teilqualifizierung – für Beschäftigte im Handwerk gibt es viele Möglichkeiten zur persönlichen Weiterbildung. Ausbildungsberater Peter Braune erklärt, welche es sind und welches Ziel sie jeweils haben.

Die Aufstiegsweiterbildung qualifiziert für Führungspositionen, wie zum Beispiel Meisterin, Fachwirt, geprüfte Betriebswirtin oder Berufspädagoge. Die Angebote bauen in der Regel auf einer abgeschlossenen Ausbildung auf und bereiten auf anspruchsvolle Führungsaufgaben oder Selbstständigkeit vor. Sie sind bundesweit einheitlich geregelt und im Deutschen Qualifikationsrahmen den akademischen Abschlüssen der Stufen 6 und 7 gleichgestellt.
Auf Stufe 6 sind die Abschlüsse der Aufstiegsweiterbildung den akademischen Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt. Es werden Fähigkeiten zur selbstständigen Planung, Bearbeitung und Auswertung fachlicher Aufgaben sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von vielschichtigen Prozessen bescheinigt.
Die Stufe 7 entspricht dem Master-Niveau. Hierzu gehören fachliche Aufgaben, aus vielen stark miteinander verbundenen Teilen, die sehr vielschichtig, anspruchsvoll und schwer zu durchschauen sind. Sie erfordern eine eigenverantwortliche und vorausschauende Steuerung von Arbeitsabläufen, unter Beachtung wissenschaftlicher Bedingungen.
Weiterbildung für den Quereinstieg oder die Neuorientierung
Durch Anpassungsweiterbildung wird Wissen zeitgemäß erhalten oder Vorhandenes auf den neuesten Stand gebracht. Das ist wichtig, um auf technologische Neuerungen oder veränderte Arbeitsweisen reagieren zu können. Sie ist geeignet für schnelle Spezialisierungen, Quereinstieg oder zur Aktualisierung von Fertigkeiten oder Kenntnissen, wie rechtlichen Neuerungen oder Arbeitssicherheit. Ein typisches Beispiel ist die Anwendung künstlicher Intelligenz. Maßnahmen dauern von wenigen Tagen bis zu einigen Monaten.
Die Umschulung ermöglicht eine Neuorientierung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, wenn der bisherige Beruf keine Aussichten mehr bietet oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. In einem dreijährigen Ausbildungsberuf dauert sie in der Regel zwei Jahre. Bei entsprechender Vorbildung sind teilweise auch achtzehn Monate möglich. Die Kosten können von verschiedenen Trägern, zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit, komplett übernommen werden.
Weiterbildung in Modulen
Die Teilqualifizierung istein schrittweiser Erwerb von Berufsabschlüssen. Das Angebot richtet sich vor allem an Erwachsene ohne Berufsabschluss, die so berufsbegleitend einen vollwertigen Berufsabschluss nachholen oder ihre Berufschancen verbessern können. Hierfür wird ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf in Teilqualifikationen unterteilt. Jeder Baustein dauert zwischen drei und sechs Monaten.
Der theoretische Unterricht findet bei einem Bildungsträger statt und die Praxis in einem Betrieb. Jeder Baustein endet mit einem Abschlusstest. Den Erfolg bestätigen bundesweit anerkannte Zertifikate der zuständigen Stellen. In jedem Baustein werden Fähigkeiten vermittelt, die am Arbeitsmarkt direkt gefragt sind. Wurden alle absolviert, besteht die Chance auf eine Zulassung zur Abschlussprüfung bei der Handwerkskammer. Die Lehrgangskosten übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.
Weiterbildung im Betrieb oder für den Betrieb
Coaching im Betrieb ist eine geordnete und an einem Ziel ausgerichtete Beratung. Sie erfolgt durch Beschäftigte des Betriebes oder durch externe Fachkräfte. Es werden Fähigkeiten gefördert, um Probleme lösen zu können oder die Persönlichkeit zu stärken. Ein Anlass kann die Übernahme einer Führungsaufgabe sein.
Betriebliche Weiterbildung dient der Qualifizierung am Arbeitsplatz. Hierzu gehören selbstgesteuertes Lernen durch Fernunterricht, audiovisuelle Hilfen wie Videos, computergestütztes Lernen über das Internet, Informationsveranstaltungen, Unterweisungen durch Vorgesetzte sowie die Teilnahme an Fachvorträgen, Fachtagungen, Fachmessen, Lern- oder Qualitätszirkeln und Erfahrungsaustauschkreisen.
Wer sich mit der eigenen Weiterbildung befasst, sollte zuvor folgende Fragen klären:
- Welche beruflichen Möglichkeiten gibt es in der Branche?
- Gibt es Beratungsmöglichkeiten und Informationen über die Maßnahmen?
- Welche Weiterbildungen sind am besten geeignet?
- Passt die Weiterbildung zum derzeitigen oder angestrebten Berufsweg und hat sie einen Wert im Fachbereich?
- Wird die Weiterbildung in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend angeboten und reicht dafür die zur Verfügung stehende Zeit?
- Kann man Kosten, zu denen Lehrgangsgebühren, Material und unter Umständen Prüfungsgebühren sowie Reisekosten zählen, von der Steuer absetzen?
- Gibt es eine staatliche Förderung über das Aufstiegs-BAföG, einen Bildungsgutschein oder eine Bildungsprämie?
- Steht genügend Zeitzum Lernenzur Verfügung, gibt es Unterstützung im privaten Umfeldund ist der Kopf frei für Lernzeiträume?
- Besteht im Bundesland Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub?
- Hat man mit der Geschäftsführung erforderliche Zeiten zur Freistellung von der Arbeit vereinbart, wenn Prüfungen zu den Maßnahmen gehören?
- Übernimmt die Geschäftsführung Kosten, ergibt sich hieraus eine Bindung an den Betrieb. Unter welchen Bedingungen muss man die bereitgestellte Summe zurückbezahlen?
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithographie gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.