Steuer aktuell Schlussrechnung: So wird sie prüfungssicher

Im Handwerk ist es nicht unüblich, dass die Kunden Anzahlungen und Teilleistungen bezahlen und bei Beendigung der Handwerksleistungen eine Schlussrechnung bekommen. Und genau für diese Schlussrechnung interessiert sich das Finanzamt besonders.

Damit das Finanzamt Schlussrechnungen nicht beanstanden, sollten Handwerker diese nach bestimmten Vorgaben erstellen. - © Kaarsten/Fotolia.com

Im Fokus steht dabei die Umsatzsteuer aus der der Anzahlung beziehungsweise aus den Teilleistungsrechnungen. Diese Umsatzsteuer muss in der Schlussrechnung nämlich nochmals erwähnt werden. Ist das nicht der Fall, schuldet der Handwerker die Umsatzsteuer doppelt.

Beispiel für falsche Schlussrechnung

Ein Kunde bezahlt für Teilleistungen 2 Mal jeweils 20.000 Euro zuzüglich 3.800 Euro Umsatzsteuer . Die Schlussrechnung über 100.000 Euro zuzüglich 19.000 Euro Umsatzsteuer sieht folgendermaßen aus:

Umsatz 100.000 Euro
Umsatzsteuer 19 Prozent 19.000 Euro
Summe 119.000 Euro
abzgl. erhaltene Teilleistungen 47.600 Euro
= Restforderung 71.400 Euro

Da die Umsatzsteuer aus den Teilleistungsrechnungen in der Schlussrechnung nicht auftaucht, schuldet der Handwerker die volle Umsatzsteuer von 19.000 Euro.

Beispiel für richtige Schlussrechnung

  netto 19 Prozent Umsatzsteuer Brutto
Umsatz 100.000 Euro 19.000 Euro 119.000 Euro
abzgl. Teilleistung 1 20.000 Euro 3.800 Euro 23.800 Euro
abzgl. Teilleistung 2 20.000  Euro 3.800 Euro 23.800 Euro
Restforderung 60.000 Euro 11.400 Euro 71.400 Euro

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