Ein kritischer Blick des Betriebsprüfers des Finanzamts gilt meist den bilanzierten Forderungen eines Bauunternehmens. Insbesondere die Pauschalwertberichtigung dürfte nach einem Infoschreiben der Finanzverwaltung ins Visier der Prüfer rücken.
Bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigung (PWB) orientieren sich Unternehmer meist an der Erfahrungen beim Forderungseingang aus der Vergangenheit und beziehen weitere Faktoren ein. Der Finanzsenat Berlin hat nun jedoch klargestellt, dass nicht mehr alle dieser Faktoren berücksichtigt werden dürfen (FSen Berlin, Erlass v. 31.7.2015, Az. III B – S 2174 – 108 – 1).
Welche Faktoren sprechen für eine Pauschalwertberichtigung?
Ausfallrisiko | Das Ausfallsrisiko ist bei der Höhe der PWB das zentrale Kriterium. Hier sind Erfahrungswerte der letzten drei Jahre heranzuziehen. |
Skonti und sonstige Erlösschmälerungen | Auch diese Kriterien wirken sich nach wie vor auf die Höhe der PWB aus. |
Zinsverlust | Zinsverluste haben keinen Einfluss mehr auf die Höhe der PWB. |
Einziehungsrisiko | Mögliche Mahngebühren oder Prozesskosten dürfen sich nicht mehr auf die Höhe der PWB auswirken. |
Tipp: Hintergrund dieser Verwaltungsauffassung, die bundeseinheitlich abgestimmt ist, ist die Regelung, wonach eine Abwertung von Forderungen nur noch stattfinden darf, wenn eine dauernde Wertminderung unterstellt wird. Zinsverluste und Kosten für das Einziehungsrisiko führen aber nicht zu einer dauernden Wertminderung der Forderung. dhz
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