Wer seinen Gewinn bisher nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt hat, vom Finanzamt jedoch ab 1. Januar 2015 zur Bilanzierung aufgefordert worden ist, sollte bereits heute mit den Vorkehrungen dieses Wechsels der Gewinnermittlungsmethode beginnen. So geht`s.
Die Aufforderung zum Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung durch das Finanzamt erfolgt immer dann, wenn der Jahresumsatz eines Handwerksbetriebs in den Vorjahren über 500.000 Euro geklettert ist oder wenn der Gewinn in den Vorjahren über 50.000 Euro lag.
Frühzeitig aktiv werden
Damit die Umstellung zur Bilanzierung ab dem 1. Januar 2015 reibungslos funktioniert, ist folgende Vorgehensweise empfehlenswert:
- Schalten Sie Ihren Steuerberater ein und bitten Sie ihn um Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2015. Das ist gar nicht so einfach wegen der unterschiedlichen Regeln zur Einnahmen-Überschussrechnung und zur Bilanzierung.
- Wählen Sie ein Buchhaltungsprogramm, mit dem Sie künftig die Geschäftsvorfälle in Ihrem Unternehmen verbuchen möchten.
- Ist das Programm gewählt, lassen Sie mindestens zwei Mitarbeiter schulen, die die laufenden Buchungen vornehmen.
- Ist im Betrieb niemand vorhanden, der die Buchführung übernehmen kann, sollten Sie Ihren Steuerberater damit beauftragen.
Tipp: Wichtig ist bei der Bilanzierung nur, dass die Verbuchung der Geschäftsvorfälle ab dem 1. Januar 2015 vorgenommen wird. Andernfalls könnte bei einer späteren Betriebsprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage gestellt werden. Das wiederum könnte zu Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz und somit zu Steuernachzahlungen führen.
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