Erholsame Tage in den schönsten Wochen des Jahres genießen, fremde Länder bereisen und neue Eindrücke sammeln. Aber nicht alles im Koffer kann zollfrei mitheimgenommen werden. Wieviel Reisende abgabenfrei aus dem Urlaub mitbringen dürfen.

Eine Urlaubsreise ist immer etwas ganz Besonderes. Ein paar Wochen im Jahr kann man sich erholen, aufregende fremde Länder entdecken und viele Eindrücke sammeln. Was man aber im Koffer wieder mit nach Deutschland bringt, ist nicht alles abgabenfrei. Denn der Zoll räumt Reisenden nur eine bestimmte Freimenge ein. Was also muss eine Privatperson wissen und beachten, wenn sie mit vollen Koffern zurückkehrt.
Zu unterscheiden ist zunächst zwischen Reisen in Länder der Europäischen Union (EU) und in Länder, die nicht zur EU gehören.
Bei der Einreise aus einem EU-LandAbgabenfrei sind Waren für den persönlichen Gebrauch:
- 800 Stück Zigaretten,
- 400 Stück Zigarillos,
- 200 Stück Zigarren,
- 1 kg Rauchtabak,
- 10 kg Kaffee,
- 10 Liter Spirituosen,
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein),
- 90 Liter Wein (davon höchsten 60 Liter Schaumwein),
- 110 Liter Bier.
Bargeld muss ab einem Gegenwert von 10.000 Euro angegeben werden.
Sonderregelungen gelten hier für die Kanarischen Inseln, Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, St.-Pierre-et-Miquelon, Åland, Berg Athos und die britischen Kanalinseln.
Bei der Einreise aus einem Land, das nicht zur EU gehört
Grundsätzlich sind Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern steuer- und zollpflichtig. Aber es gibt Reisefreigrenzen, innerhalb derer die Waren abgabenfrei sind. Auch hier gilt: Abgabenfrei sind nur Waren für den persönlichen Gebrauch, für den Haushalt oder als Geschenk. Von Einfuhrabgaben befreit sind:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent vol. oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Prozent vol. und mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 Prozent vol. oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
- 4 Liter nicht schäumende Weine.
- 16 Liter Bier.
- Arzneimittel, in den dem persönlichen Bedarf entsprechenden Mengen.
- Eine Tankfüllung Kraftstoff und bis zu zehn Liter in einem tragbaren Reservebehälter.
- Andere Waren bis zu einem Warenwert von 300 Euro. Bei Flug- oder Seereisenden bis zu einem Warenwert von 430 Euro. Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von 175 Euro.
Zollbestimmungen auch fürs Smartphone
Mit der App "Zoll und Reise" gibt der Zoll ebenfalls Auskunft zu den Zollbestimmungen. Die App kann im Apple App Store kostenlos heruntergeladen werden