Eine Jimdo-Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Selbständigen 2023 ihr Geschäft ausbauen möchte. Über die Hälfte will dabei auf eine verstärkte Online-Präsenz setzen. Die Befragten wünschen sich aber auch konkrete Unterstützung von der Politik.

In einer Jimdo-Umfrage geben 63,2 Prozent der Befragten an, ihre Selbstständigkeit im kommenden Jahr ausbauen zu wollen. Insgesamt wurden 340 Selbstständige im November 2022 befragt. "Diese Wachstumsambitionen belegen einmal mehr, wie wichtig Selbstständige als Motor für unsere Wirtschaft sind", sagt Matthias Henze, CEO und Mitgründer von Jimdo, Anbieter von Internet-Dienstleistungen. "Sie schauen nach vorne und treiben etwas voran. Und das obwohl ihre Geschäftslage laut dem monatlichen Jimdo-ifo Geschäftsklimaindex im Schnitt deutlich schlechter ist als die der Gesamtwirtschaft."
Online-Präsenz soll verstärkt werden
Die Befragten haben auch konkrete Pläne, auf welche Weise sie wachsen möchten. Vor allem das Verstärken der Online-Präsenz steht mit 55,9 Prozent auf Platz eins. 46,3 Prozent der Befragten geben an, neue Produkte und Dienstleistungen einführen zu wollen. Laut der Umfrage wollen nächsten Jahr 33,9 Prozent zunächst Rücklagen bilden.
Das wünschen sich Selbstständige von der Bundesregierung
Neben ihrer Eigeninitiative wünschen sich die Befragten aber auch Unterstützung von der Bundesregierung in 2023.
Vor allem die Forderung nach weniger Bürokratie sticht in der Umfrage ins Auge. 60,8 Prozent wünschen sich, dass die bürokratischen Prozesse rund um die Selbstständigkeit abgebaut werden. Darüber hinaus wünschen sich 37,2 Prozent Unterstützungshilfe zur Energiekrise. 30,4 Prozent der Befragten fordern weiterhin gesenkte Mehrwertsteuersätze und 29,8 Prozent bekämen gerne wirtschaftliche Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen.
Laut Jimdo-CEO Matthias Henze seien Selbstständige von der aktuellen Krise wie schon bei Corona am stärksten betroffen, bekämen aber wenig Aufmerksamkeit und zielgerichtete Hilfen. "Ihre Forderungen an die Bundesregierung erscheinen daher mehr als berechtigt." tb