Knifflige Personalgespräche Wenn der Kollege müffelt: So gelingt das heikle Gespräch

Körpergeruch vergrätzt Kunden, belastet das Betriebsklima und kann im Extremfall sogar zur Kündigung führen. Eine Knigge-Trainerin und ein Arbeitsrechtler erklären, wie das Gespräch gelingt – und welche Fehler Chefs vermeiden sollten.

Verströmt ein Teammitglied einen unangenehmen Körpergeruch, führt dies zu Unmut bei Kollegen und Kunden. Wie gelingt es Chefs, dieses sensible und unangenehme Thema anzusprechen und zu lösen? - © kostyha - stock.adobe.com

Im Sommer kommt der Schweiß. Und mit ihm der Geruch. Für die Betroffenen ist das beschämend, für die Kollegen manchmal auch. Gleichwohl ist mangelhafte Körperpflege nur eine von vielen möglichen Ursachen für Übelgerüche. Krankheiten, Hormonschwankungen oder genetische Störungen rufen sie ebenfalls hervor. So ist die seltene Stoffwechselerkrankung Trimethylaminurie bezeichnenderweise auch als "Fischgeruchssyndrom" bekannt. Die Ernährung spielt eine Rolle, manche Lebensmittel wie Kaffee, Zwiebeln oder rotes Fleisch verursachen unschönen Körper- und auch Mundgeruch. Die aromatischen Auswirkungen von Knoblauch sind weithin bekannt und gefürchtet, die von Curry-Gewürzen ebenfalls.

"Grundsätzlich ist es immer ratsam, unangenehme Gerüche anzusprechen", meint Birte Steinkamp, Trainerin für Business-Etikette und Vorstandsmitglied der Deutschen Knigge-Gesellschaft. "Nicht in erster Linie, weil sie mich stören, sondern weil ich den Kollegen vor weiteren unangenehmen Situationen bewahren möchte." Zum Beispiel davor, dass sich andere Kollegen lustig machen oder gar Kunden beschweren.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich

Im ungünstigen Fall kann daraus eine arbeitsrechtliche Angelegenheit erwachsen. "Unangenehmer Körpergeruch, einschließlich Schweißgeruch, kann unter bestimmten Umständen als Abmahnungs- oder sogar Kündigungsgrund betrachtet werden", sagt Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz aus Kreuztal im Siegerland. Dabei komme es – wie so oft in der Juristerei – auf den Einzelfall an, zum Beispiel auf die Art der Tätigkeit, die Intensität des Geruchs und die Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld. Maurer, Zimmerer, Stuckateure oder Dachdecker, um nur einige Beispiele zu nennen, müssen sich um arbeitsrechtliche Konsequenzen wegen Schwitzens in der Regel keine Sorgen machen. Denn wer körperlich hart arbeitet, der schwitzt – das lässt sich kaum vermeiden.

Wenn aber das Betriebsklima unter der Geruchsbelästigung ernsthaft leidet oder die Leistung spürbar abnimmt und der Geruch leicht vermeidbar wäre, wird es kritisch. Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz nennt ein konkretes Beispiel: "Ein Friseur in einem Salon wurde mehrfach wegen seines unangenehmen Körpergeruchs abgemahnt, der Kunden und Kollegen belästigte. Wenn keine Besserung eintritt, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein." Das Gleiche gelte, wenn ein müffelnder Verkäufer von der Kundschaft gemieden werde.

Wenn ein unangenehmer Körpergeruch das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt, dann kann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Paragraph 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches gerechtfertigt sein, erklärt Kotz. Auch ist es denkbar, dass das Odeur eines Mitarbeiters, sofern es auf mangelnde Körperhygiene zurückzuführen ist, als Pflichtverletzung nach Paragraph 12 des Arbeitsschutzgesetzes gewertet wird. In der Realität hat es solche Fälle, in denen Mitarbeitende wegen ihres Geruchs entlassen wurden, bereits gegeben, wenngleich sie sich an einer Hand abzählen lassen. "Arbeitgeber sollten jedoch zunächst das Gespräch suchen und den Mitarbeiter abmahnen, bevor sie eine Kündigung in Betracht ziehen", rät Kotz. Aber wie?

Keine unterschwelligen Botschaften senden

"Mir ist da etwas aufgefallen, und bevor dich jemand anderes darauf anspricht …", so könne man die Konversation beginnen, rät Birte Steinkamp, erst recht, wenn man zu dem Betroffenen ein vertrauensvolles Verhältnis pflegt. Keine Kritik äußern, sondern Hilfestellung anbieten, nicht anklagen, sondern beraten. "Pflege ich zu dem Kollegen doch eher ein distanzierteres Verhältnis, kann ich diese – doch unangenehme – Aufgabe auch an jemand anderen abgeben: zum Beispiel an den Kollegen, der ihm nähersteht." Wichtig: Nicht hinter dem Rücken lästern.

Die Knigge-Trainerin rät zu Geradlinigkeit und Direktheit, nicht zu Umwegen und subtilen Botschaften. "Von unterschwelligen Andeutungen, wie dem Schenken von Deo beim Wichteln, halte ich persönlich gar nichts", sagt die Ostwestfälin. "Zum einen kann es sein, dass die Botschaft gar nicht ankommt, zum anderen ist das Thema sehr diskret zu behandeln." Die Faustformel laute: Lob immer vor vielen, Kritik immer unter vier Augen. Die Betroffenen können das Problem hinterher oft selbst aus der Welt schaffen und zum Beispiel ein Deo oder Antitranspirant als ständigen Begleiter in Tasche oder Rucksack verstauen.