Durch die Regelungen des aktuellen ABG-Rechts genießen auch kleine und mittlere Handwerksbetriebe einen besonderen Schutz. Marktmächtigere Vertragspartner können ihnen damit nicht einfach eigene Bedingungen vorschreiben. Doch auf dem gerade stattfindenden Juristentag werden Änderungspläne diskutiert. Das Handwerk warnt vor einer Reform.
Jana Tashina Wörrle

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) kann jeder Betrieb seine eigenen Vertragsbedingungen festlegen. Um zu verhindern, dass Verbraucher und kleine Unternehmen, die einen Vertrag mit einem größeren Betrieb eingehen, unverhältnismäßig benachteiligt werden, gibt es hierbei im aktuellen AGB-Recht eine gesetzliche Inhaltskontrolle. So kann der Gesetzgeber nachteilige Klauseln in den Verträgen für unwirksam erklären. Geregelt ist das in § 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) .
Streit ums Kleingedruckte
Die Regelung wurde zwar ursprünglich zum Schutz von Privatpersonen geschaffen, doch anwendbar ist die Inhaltskontrolle auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr und damit im sogenannten b2b-Bereich (Business to Business) bei Verträgen zwischen Unternehmen. Vor allem kleine Betriebe, wie sie im Handwerk häufig zu finden sind, profitieren von diesen Schutzmechanismen, wenn marktstärkere Vertragspartner nicht nur nach den selbstständig festgelegten Regeln handeln, sondern sich gerade bei Zahlungsverpflichtungen und Haftungsregeln an einer Verhältnismäßigkeit orientieren müssen.
Doch das aktuell geltende AGB-Recht scheint jetzt ins Schwanken zu geraten, denn es gibt Änderungsvorschläge, die in diesen Tagen anlässlich des Deutschen Juristentages diskutiert werden. In München treffen sich zwischen dem 18. und 21. September Rechtsexperten, um unter anderem über die Pläne der "Initiative zur Fortentwicklung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr" zu beraten. Ziel der Initiative ist es, das AGB-Recht flexibler zu gestalten und die momentan geltende Version für die Geschäfte zwischen Unternehmen inklusive der Inhaltskontrolle und den damit zusammenhängenden Eingriffsmöglichkeiten abzuschaffen.
Doch es regt sich bereits heftiger Widerstand gegen diese Pläne. Als die Forderungen der Initiative zu Beginn des Jahres bekannt wurden, haben sich verschiedene Verbände, darunter auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zu einer Gegenbewegung zusammengeschlossen: die Initiative pro ABG-Recht. Sie weist nun erneut auf die Gefahren der Änderungen und die Nachteile hin, die vor allem für den Mittelstand entstehen würden.
Rechtsunsicherheit wäre die Folge
"Mit einer Lockerung des AGB-Rechts im b2b-Verkehr könnten marktmächtigere Unternehmen kleineren oder marktschwächeren Unternehmen Vertragsbedingungen einfach aufzwingen", sagt Klaus Schmitz, Rechtsexperte beim ZDH. So könnten die starken Unternehmen Bedingungen diktieren und so für sich günstigere Zahlungsziele, einseitige Haftungsbedingungen oder Vertragsstrafen ohne Verschulden festlegen. Der Handwerksverband warnt, dass mit den Plänen der bestehende Schutzschirm für kleine Betriebe zu einem guten Teil weggezogen werden würde.
Die Folge wäre, dass für die Auslegung von Verträgen nur noch die sogenannten Generalklauseln gelten, die aber so wenig konkret sind. "Für Handwerksbetriebe ist damit zwingend ein größeres Maß an Rechtsunsicherheit verbunden", sagt Schmitz. Mit den jetzt geltenden Anwendungsregeln des BGB hätten die Richter eine Art "Sündenregister", mit dessen Hilfe sie AGB-Texte zielsicher prüfen und so entscheiden können, ob das so genannte "Kleingedruckte" angemessen ist oder den Vertragspartner über Gebühr in Anspruch nimmt.
Die "Initiative pro ABG-Recht" will sich weiterhin dafür stark machen, das jetzige ABG-Recht beizubehalten. Die positive Bilanz des AGB-Rechts für den überwiegenden Teil der Unternehmen darf nicht den Interessen einiger weniger geopfert werden, so die Initiative, die bundesweit über 1,3 Millionen Betriebe und über acht Millionen Beschäftigte vertritt.

Gegen EU-weites Kaufrecht
Doch neben den innerdeutschen Änderungsplänen müssen sich die AGB-Befürworter momentan auch gegen die Vorschläge der Europäischen Kommission wehren, die ein gemeinsames Kaufrecht in der gesamten EU einführen möchte. Damit könnten dann alle länderspezifischen Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden. Ziel ist es dabei den grenzüberschreitenden Handel zu fördern. Doch das Handwerk sieht durch diese Pläne einen erheblichen Mehraufwand für die Betriebe entstehen und lehnt ein EU-weites Kaufrecht kategorisch ab .
Zwar hat der Bundestag Ende vergangenen Jahres Einspruch gegen die Neubestimmungen eingelegt, doch in der Europäischen Kommission sind die Pläne noch nicht vom Tisch. Der ZDH kritisiert, dass die fast 200 Artikel des Verordnungsentwurfs weder inhaltlich noch systematisch ausgereift seien. "Die Europäischen Institutionen sollten den Einspruch des Bundestags ernst nehmen und mit Blick auf die auch inhaltliche Kritik von verschiedener Seite das gesamte Projekt überdenken", mahnte Holger Schwannecke, der Generalsekretär des ZDH.
Unterstützung bekommt der ZDH vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass ein solches Projekt von den tatsächlichen Bedürfnissen und Interessen der Betroffenen geleitet werden muss", sagt Gerd Billen, der Vorsitzende des Verbands. Mit seiner Entscheidung habe der Bundestag gezeigt, dass keine Bedarf an einer neuen Rechtsordnung für Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen bestehe. Durch die Aneinanderreihung mehrerer unbestimmter Rechtsbegriffe hätten weder Unternehmer noch Gerichte einen praktikablen Maßstab, an dem sich wirtschaftlich relevante Vorgänge verlässlich orientieren könnten, fügt auch die "Initiative pro ABG-Recht" an.