Nicht selten werden insbesondere Eltern darauf hingewiesen, dass es aus steuerlichen Gründen empfehlenswert ist, Vermögen frühzeitig auf Kinder zu übertragen. Doch das Finanzamt spielt hier nur mit, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Schenkung von Vermögen an ein Kind, bringt tatsächlich erhebliche steuerliche Vorteile bei der Einkommensteuer und bei der Schenkungsteuer. Folgende Vorteile sind hervorzuheben:
- Wird Geldvermögen übertragen, darf das Kind Kapitalerträge bis 9.155 Euro erzielen, ohne dass hierfür Steuern fällig werden. Vorausgesetzt, das Kind erzielt keine weiteren Einkünfte bleiben Kapitalerträge nämlich zum einen in Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro steuerfrei.
- Zum anderen bleiben Einkünfte steuerfrei, wenn diese den Grundfreibetrag von 8.354 Euro nicht überschreiten. Da das Finanzamt in aller Regel Kapitalerträge mit der Abgeltungsteuer besteuert, bekommt das Kind die Steuerzahlungen bei Abgabe einer Steuererklärung samt Anlage KAP erstattet.
- Alles zehn Jahr dürfen Eltern ihrem Kind Vermögen bis zu 400.000 Euro schenken, ohne das dafür Schenkungsteuer anfällt.
Tipp: Die einzige Hürde, die Eltern zum Erreichen dieser Steuervorteile nehmen müssen, ist die tatsächliche Übertragung des Vermögens auf das Kind. Das Kind muss also Verfügungsmacht über das geschenkte Vermögen erhalten. Probleme mit der Anerkennung der Schenkung gibt es immer dann, wenn Eltern schenken, das Kind aber von den erzielten Zinsen keinen Cent zu sehen bekommt, weil die Eltern die Zinsen ausgeben. dhz
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