Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist die Scheinselbstständigkeit in Deutschland noch immer weit verbreitet. Dabei hat die Behörde der Zollverwaltung verschiedene Handwerksbranchen besonders im Visier. Doch was zählt eigentlich als Scheinselbständigkeit?

Was ist man scheinselbständig?
Scheinselbständigkeit beschreibt die Tätigkeit einer Person, die zwar formal selbständig ist, tatsächlich aber vom vermeintlichen Auftraggeber wie ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. Es wird also ein Arbeitsverhältnis verschleiert, indem eine Arbeitskraft als selbständiger Unternehmer aufttritt, um hierdurch Ausgaben wie Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer einzusparen. Auch in Bezug auf das Arbeitsrecht, zum Beispiel bei Kündigung und Arbeitszeit, können Arbeitgeber zahlreiche Restriktionen und Bestimmungen umgehen.
Es werden also sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten absichtlich nicht erfüllt. Aus diesem Grund geht der Gesetzesgeber nach § 1 Abs. 2 SchwarzArbG vom Tatbestand der Schwarzarbeit aus.
Scheinselbständige im Handwerk
Vor allem in den Branchen des Baugewerbes (einschließlich Baunebengewerbe), von Speditionen, Transport und Logistik sowie im Garten- und Landschaftsbau sei die Scheinselbstständigkeit verbreitet anzutreffen, meldet die Behörde. Die Dienststellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben aktuell sowohl Handwerksbetriebe als auch Unternehmen der Sicherheitsbranche im Visier.
Möglichkeiten hierbei Klarheit zu schaffen, bietet die Regierung sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern an. Beide können bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) einen Antrag auf Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status des betreffenden Beschäftigten stellen. Diese bestimmt der Anfrage zufolge dann Status des Erwerbstätigen nach einer "Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles". Zudem komme bei besonders prekären Sachverhalten ein Statusfeststellungsverfahren der zuständigen Krankenkasse.
Bundestag sieht keinen Handlungsbedarf
Die regelmäßigen Überprüfungen der deutschen Betriebe organisiert auch die DRV. Rund 4.000 Betriebsprüfer sollen hierbei einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" dafür sorgen, dass jedes Unternehmen innerhalb von vier Jahren einmal überprüft wird. Werden dabei Beschäftigte als Scheinselbstständige entlarvt, muss der Arbeitgeber die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Doch trotz dieses Vorgehens spielt die Scheinselbstständigkeit nach Angabe der Zollbehörden immer noch eine "nennenswerte Rolle", denn die Arbeitgeber sparen Sozialabgaben und die Beschäftigten haben kurzfristig gesehen netto mehr in der Tasche. Doch finanzielle und rechtliche Absicherung verschenken beide.
Obwohl dem Bund durch diese Form der illegalen Beschäftigung viele Gelder fehlen, reichen der Bundesregierung die vorhandenen Kontrollen aus. Sie möchte keine neuen oder verstärkten Maßnahmen beschließen. Das bestehende Statusfeststellungsverfahren habe sich in der Praxis bewährt und werde von den Beteiligten akzeptiert, hierß es abschließend. dhz