Arbeitsrecht Samstagsarbeit im Handwerk: Ein regulärer Werktag

Bäcker und Metzger, Kfz-Werkstätten oder auch Friseure und Kosmetiker – viele Handwerker arbeiten auch am Samstag. Aber ist Samstagsarbeit arbeitsrechtlich eine Besonderheit? Bekommt man automatisch dafür an einem anderen Wochentag frei oder gar eine höhere Vergütung? Ein Überblick.

Samstagsarbeit beim Friseur
Samstagsarbeit beim Friseur gehört dazu: Betriebe können heute mit den Arbeits- und Öffnungszeiten aber ganz flexibel planen. - © xartproduction - stock.adobe.com

Friseure hatten einst klassischerweise am Montag geschlossen. Verbreitet ist das noch immer, aber nicht mehr der Klassiker. Heute schätzt und nutzt die Branche die Möglichkeiten, die eine flexible Arbeitszeitgestaltung erlaubt. Denn diese kam nur schrittweise für die Branche.

Samstagsarbeit beim Friseur: Flexible Arbeitszeiten wichtig für die Mitarbeiter

Noch vor einigen Jahren sah das Ladenschlussgesetz vor, dass die Salons montags geschlossen bleiben müssen, wenn sie samstags öffnen. Bis im Jahr 2003 griff zwar eine Sonderregel für das Friseurhandwerk und sie durften – anders als andere Ladengeschäfte – am Samstag sogar länger als bis 14 Uhr öffnen. Dafür durften sie am Montag aber erst um 13 Uhr öffnen, um die allgemeine Gesamtöffnungszeit zu gewährleisten.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks bezeichnet dies als Optionslösung, die dann zwar auch eine komplette Montagsöffnung ermöglichte, aber eben nur bei Geschäftsschluss am Samstag um 14 Uhr. Im Jahr 2003 wurde das Friseurhandwerk als Handwerksleistung dann gänzlich aus dem Ladenschlussgesetz und seinen weiter liberalisierten Fassungen herausgenommen. 

Samstagsarbeit: Flexible Arbeitszeiten im Friseursalon

So kann jeder Betrieb selbst entscheiden, an welcher Wochentagen er öffnet und wie er die Zeiten einteilt. "Es gilt als Richtwert die 40-Stunden-Woche", sagt dazu Manuela Härtelt-Dören, die Präsidentin des Zentralverbands. Sie berichtet, dass es eine individuelle Entscheidung, ob es sich lohne am Samstag zu öffnen oder auch an einem bestimmten Werktag das Ladengeschäft geschlossen zu lassen – je nach Standort und Klientel der Kunden. So gebe es in der Branche mittlerweile auch die verschiedensten Arbeitszeitmodelle. Härtelt-Dören berichtet von Betrieben mit einer 4-Tage-Woche, von solchen, die morgens früh öffnen und anderen, die noch klassischerweise am Samstag die begehrtesten Termine vergeben.

"In Friseursalons arbeiten viele Mitarbeiter in Teilzeit und mittlerweile auch in ganz flexiblen Konstellationen", sagt die Verbandspräsidentin. Sie sieht es als Chance an, dass es auch arbeitsrechtlich gesehen mittlerweile eine große Flexibilität gebe. "Wir können die Arbeitszeiten dabei stark an den Bedürfnissen der Mitarbeiter anpassen und dies ist heutzutage nicht zu unterschätzen", so Härtelt-Dören. Wie viele andere Handwerksbranchen leiden auch die Friseure am Fachkräftemangel. "Heute ist es so, dass sich die Betriebe bei den Mitarbeitern bewerben und nicht mehr umgekehrt." Dafür bräuchte man gute Argumente und die Arbeitszeiten spielen eine große Rolle.

Samstagsarbeit beim Bäcker: 5-Tage-Woche trotz 7-Tage-Betrieb

Klassischerweise samstags geöffnet haben auch die Betriebe des Bäckerhandwerks. Doch auch sie halten dabei an der 5-Tage-Woche für die einzelnen Mitarbeiter fest – auch wenn sie das Ladengeschäft an sieben Tagen öffnen. "Das sehen auch verschiedene Tarifverträge vor", teilt dazu der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks auf Anfrage mit. Wie in allen Branchen, in denen es nicht zwei Ruhetage gibt, an denen gar nicht gearbeitet wird, würden auch die Mitarbeiter im Bäckerhandwerk am Samstag und am Sonntag eingeteilt und haben dann dafür an einem oder zwei anderen Tagen frei.

Der Verband weist allerdings auch auf die individuelle unternehmerische Entscheidung hin, die jeder Betrieb im geltenden rechtlichen Rahmen treffen könne, wenn es um Öffnungszeiten und die Absprachen mit Mitarbeitern gehe. Gleichzeitig gelte auch hier: "Wenn ein Betrieb entscheidet, an einem Wochentag gar nicht zu öffnen, kann das - muss aber nicht - daran liegen, dass die Gesamtzahl des Personals nicht groß genug ist, um es auf sieben oder sechs Tage zu verteilen." Wie in vielen anderen Branchen auch, könne es daher vereinzelt aufgrund von Personalmangel zu geplanten Schließungen an umsatzschwächeren Tagen kommen.

Samstagsarbeit: Was schreibt das Arbeitszeitgesetz vor?

Aber was gilt eigentlich ganz grundsätzlich für die Samstagsarbeit? Was sagt das Arbeitszeitgesetz zu diesem Werktag – gilt der Samstag als regulärer Arbeitstag?

Auf die Frage, ob Samstagsarbeit erlaubt oder verboten ist, antwortet Stefanie Wagner, die als Rechtsberaterin bei der Handwerkskammer Region Stuttgart arbeitet, wie folgt: "Das Arbeitszeitgesetz schützt lediglich den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer. Samstagsarbeit ist somit nach dem Gesetz erlaubt." Gesetzlich festgelegt ist das im Arbeitszeitgesetz §1 ArbZG.

Doch keine Regel ohne Ausnahme. So können laut Wagner Ausnahmen für bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten. Jugendliche Arbeitnehmer genießen unter anderem besonderen Schutz. "Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt zum Beispiel in § 16 die Samstagsruhe", erklärt sie. Danach dürfen Jugendliche an Samstagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an diesem Wochentag nur in bestimmten Beschäftigungsbereichen wie in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.

Samstagsarbeit: Was gilt rechtlich?

Müssen denn grundsätzlich alle Mitarbeiter in einem Betrieb samstags auch mal arbeiten, wenn der Betrieb am Samstag keinen Ruhetag hat?

"Das kann man so pauschal nicht beantworten", sagt Stefanie Wagner. Hierbei seien neben den gesetzlichen Vorgaben auch vertragliche Vereinbarungen zu beachten. So können Regelungen in einem geltenden Tarifvertrag oder im individuell verfassten Arbeitsvertrag die Samstagsarbeit regeln.

Der Arbeitgeber hat ein sogenanntes Direktionsrecht und kann gegebenenfalls Mitarbeiter dazu verpflichten, an Samstagen eine Arbeitsleistung zu erbringen. Das gilt zumindest dann, wenn die Samstagsarbeit nicht im Vorfeld vertraglich ausgeschlossen wurde. Das ist in Arbeitsverträgen individuell möglich.

Der Samstag ist also kein zusätzlicher Arbeitstag, sondern ein regulärer Werktag, der genauso zählt wie jeder andere auch. "So sieht das Arbeitszeitgesetz für Samstagsarbeit grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleichstag vor", erklärt die Juristin. Ähnliches gilt für einen möglichen finanziellen Ausgleich. Das Arbeitszeitgesetz sieht dafür nichts vor. "Aber in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder im Arbeitsvertrag könnte eine entsprechende Regelung vereinbart sein", weist Stefanie Wagner auf Möglichkeiten hin.