Steuertipp Säumniszuschläge wegen verspäteter Steuerzahlung – nein danke

Haben Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt und das Finanzamt lehnt die Aussetzung der Vollziehung der strittigen Steuer ab, müssen Sie zahlen. Lassen Sie die Zahlungsfrist verstreichen, müssen Sie Säumniszuschläge bezahlen. Erfahren Sie, was Sie unternehmen müssen, damit das Finanzamt auf die Zahlung der Säumniszuschläge verzichtet.

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Sie können einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit nach § 227 Abgabenordnung stellen. Dieser Antrag hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn Sie wirklich alles unternommen haben, um das Finanzamt von den ernstlichen Zweifeln an der festgesetzten Steuer und damit von der Aussetzung der Vollziehung zu überzeugen.

Lehnt das Finanzamt Ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab und Sie kündigen dem Sachbearbeiter im Finanzamt an, dass Sie noch eine ausführliche Begründung zu Ihrem Einspruch liefern und diese ausführliche Begründung bleibt aus, besteht später leider kein Anspruch mehr auf Erlass der Säumniszuschläge nach § 227 AO (BFH, Urteil v. 18.9.2018, Az. XI R 36/16; veröffentlicht am 19.12.2018).

Steuertipp: Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Säumniszuschläge erlassen werden müssen, wenn Sie alles Erdenklich dafür getan haben, das Finanzamt von der Aussetzung der Vollziehung der strittigen Steuer zu überzeugen, dass Finanzamt aber keine Aussetzung gewährt hat und Sie im Nachhinein Recht bekommen haben (BFH, Urteil v. 10.3.2016, Az. III R 2/15). dhz

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