Seit 2007 ist Rumänien EU-Mitglied. Für rumänische Staatsbürger ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt aber nach wie vor beschränkt. Arbeitgeber, die einen Rumänen anstellen möchten, müssen sich daher noch bis Ende 2013 um eine Arbeitserlaubnis für den neuen Mitarbeiter kümmern.

Rumänen sind EU-Bürger und benötigen in Deut schland dennoch eine Arbeitsgenehmigung, wenn sie in Deut schland arbeiten möchten. Zumindest bis zum 31. Dezember 2013. Dann nämlich laufen die seit 2007 geltenden Be schränkungen des Arbeitsmarktzuganges für das Land aus.
Bis dahin müssen deut sche Arbeitgeber, die einen Rumänen be schäftigen möchten, für ihn noch einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung stellen. Ausnahmen sind Hoch schulabsolventen und Auszubildende, die eine qualifizierte betriebliche Ausbildung machen, sowie Saisonarbeiter.
Voraussetzungen für Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis bekommen Rumänen automati sch auch dann, wenn sie sich bereits seit drei Jahren ununterbrochen in Deut schland aufhalten.
Ansonsten gelten für die Arbeitserlaubnis folgende Voraussetzungen:
- Rumänen, die eine Arbeitsgenehmigung in Deut schland bekommen möchten, müssen zum einen als Fachkraft für die nach deut schem Recht mindestens eine zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist, angestellt sein;
- Außerdem müssen die tariflichen Arbeitsbedingungen für inländi sche Be schäftigte eingehalten werden.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitserlaubnis für seinen künftigen Angestellten bei der Zentralen Auslands-Fachvermittlung stellen. Kosten entstehen dadurch nicht. Da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann, sollte der Antrag aber mindestens vier Wochen vor dem gewün schten Arbeitsbeginn dort eingehen.
Auch Dienstleistungsfreiheit noch be schränkt
Im Gegensatz zu Bürgern aus Nicht-EU-Staaten, erfolgt bei Rumänen in Deut schland jedoch keine Vorrangprüfung. Das heißt also, die Arbeitsagentur prüft vor Ausstellung der Arbeitserlaubnis nicht mehr, ob ein ähnlich qualifizierter Deut scher für die gleiche Stelle zur Verfügung stünde.
Ebenfalls noch be schränkt bis zum 31. Dezember 2013, ist die Dienstleistungsfreiheit für Rumänen in drei Bereichen: Im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche und in der Innendekoration dürfen rumäni sche Firmen keine Angestellten nach Deut schland entsenden. Abgesehen von diesen Branchen dürfen rumäni sche Unternehmen eigene Arbeitskräfte aber uneinge schränkt einsetzen.
Rumänen, die seit mindestens zwölf Monaten legal in Deut schland arbeiten oder sich so lange rechtmäßig hier aufhalten, bekommen automati sch die "Arbeitsberechtigung EU", die es ihnen erlaubt, in allen EU-Staaten zu arbeiten. sch
Benötigte Unterlagen für eine Arbeitserlaubnis
- Nachweis Staatangehörigkeit
- Antrag auf Arbeitserlaubnis
- Stellenbe schreibung bzw. Arbeitsvertrag
- aktuelle Meldebestätigung