Wer mit der Rürup-Rente fürs Alter spart, kann große Teile der Beiträge steuerlich geltend machen. Ab 1. Januar 2015 soll der Sonderausgabenabzug ansteigen. Eine Beispielrechnung.
Es ist geplant, den Höchstbetrag für Vorsorgebeiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a und b von 20.000 Euro auf 24.000 Euro anzuheben. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern erhöht sich die Förderhöchstgrenze von 40.000 Euro auf 48.000 Euro. Diese Neuregelung des § 10 Abs. 3 EStG-E im Rahmen des geplanten Zollkodex-Anpassungsgesetzes tritt ab 1. Januar 2015 in Kraft.
Unternehmer dürfen Beiträge zur Rürup-Rente danach im Jahr 2015 in Höhe von 80 Prozent als Sonderausgaben abziehen. Abziehbar sind bei Ledigen 2015 aber maximal 19.200 Euro (80 Prozent von 24.000 Euro). Der als Sonderausgaben abziehbare Höchstbetrag beträgt bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern 38.400 Euro (80 Prozent von 48.000 Euro).
B eispiel: Arbeitnehmer Heinz Wohlgemut hat Rentenversicherungsbeiträge von 1.500 Euro bezahlt. Die Höhe des Sonderausgabenabzugs ermittelt das Finanzamt folgendermaßen:
| Beiträge zur Rürup-Rente 2015 | 10.000 Euro |
| Davon 80 Prozent | 8.000 Euro |
Nach derzeitiger Rechtslage beträgt der Sonderausgabenabzugs-Höchstbetrag für Altervorsorgeaufwendungen 20.000 Euro/40.000 Euro (ledig/zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner). Abziehbar wären ohne eine Änderung im Jahressteuergesetz 2015 im Jahr 2015 nur Beitragszahlungen bis zu 16.000 Euro/32.00 Euro.
Tipp: Wer einen hohen Einmalbetrag in einen Rürup-Vertrag einbezahlen möchte, sollte am besten einen Teil in 2014 und einen Teil in 2014 einbezahlen, um damit einen möglichst hohe Steuervorteil erzielen zu können. Die letzte Entscheidung zur Erhöhung des Sonderausgabenabzugs fällt am 5. Dezember 2014 im Bundestag.
B eispiel: Der ledige Handwerker Müller möchte in 2014 25.000 Euro in einen Rürup-Vertrag einbezahlen. Besser wäre es aber, wenn er diese Zahlung erst 2015 leistet würde.
| Zahlung 2014 | Zahlung 2015 | |
| Maximaler Sonderausgabenabzug für Beiträge in Höhe von 25.000 Euro | 15.600 Euro (25.000 Euro x 78% = 19.500 Euro, maximal 15.600 Euro) | 19.200 Euro (25.000 Euro x 80% = 20.000 Euro, maximal 19.200 Euro) |
| Info zu Höchstbetrag | 78% von 20.000 Euro = 15.600 Euro | 80% von 24.000 Euro = 19.200 Euro |
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv . dhz
