Steuer aktuell Riester-Zulagen auch für Unternehmer möglich

Die staatlichen Zulagen aus einem Riester-Vertrag stehen eigentlich nur rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder Beamten zu. Doch durch ein Hintertürchen profitieren auch Selbständige von den Zulagen.

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Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer kann man Riesterzulagen bekommen. Doch auch für Selbstständige ist das in manchen Fällen möglich. Die Grundvoraussetzung, um als Unternehmer in den Genuss der Riester-Zulagen zu kommen, ist, dass der Selbständige verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner lebt.

Staatliche Zulage durch Lebenspartner

Dann greift der im Einkommensteuergesetz oftmals unbekannte § 79 Satz 2 EStG. Danach steht dem Unternehmer bei Abschluss eines Riester-Vertrags die staatliche Zulage zu, wenn sein Ehepartner oder sein Lebenspartner rentenversicherungspflichtig ist, einen Riester-Vertrag hat und seine Mindestbeiträge einbezahlt.

Beispiel: Der selbständige Handwerker Hans Müller, Inhaber eines Bäckereibetriebs, möchte privat für seinen Ruhestand vorsorgen. Er stellt seine Ehefrau Frida Müller als Minijobberin auf 450-Euro-Basis in seinem Betrieb an. Die beiden haben drei Kinder (geboren: 2009 und 2012).

Folge: Schließt nun Frida einen Riester-Vertrag ab und zahlt die Mindestbeiträge ein, steht Ihr die Riester-Zulage von 154 Euro zu, denn sie wird durch den Minijob rentenversicherungspflichtig. Schließt nun auch Einzelunternehmer Hans einen Riester-Vertrag ab und zahlt mindestens 60 Euro Beiträge pro Jahr, winkt ihm eine staatliche Zulage von 1.054 Euro pro Jahr (Grundzulage 154 Euro plus Kinderzulage von 3 x 300 Euro).

Tipp: Der rentenversicherungspflichtige Ehegatte/Lebenspartner muss nicht zwingend 450 Euro im Monat bekommen. Es genügt, dass er als Minijobber angestellt ist und eigene Rentenversicherungsbeträge leistet. Das Riester-Spar- Modell funktioniert also auch, wenn der angestellte Ehegatte/Lebenspartner nur 100 Euro im Monat als Minijobber verdient. dhz

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