Die staatlichen Zulagen aus einem Riester-Vertrag stehen eigentlich nur rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder Beamten zu. Doch durch ein Hintertürchen profitieren auch Selbständige von den Zulagen.
Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer kann man Riesterzulagen bekommen. Doch auch für Selbstständige ist das in manchen Fällen möglich. Die Grundvoraussetzung, um als Unternehmer in den Genuss der Riester-Zulagen zu kommen, ist, dass der Selbständige verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner lebt.
Staatliche Zulage durch Lebenspartner
Dann greift der im Einkommensteuergesetz oftmals unbekannte § 79 Satz 2 EStG. Danach steht dem Unternehmer bei Abschluss eines Riester-Vertrags die staatliche Zulage zu, wenn sein Ehepartner oder sein Lebenspartner rentenversicherungspflichtig ist, einen Riester-Vertrag hat und seine Mindestbeiträge einbezahlt.
Beispiel: Der selbständige Handwerker Hans Müller, Inhaber eines Bäckereibetriebs, möchte privat für seinen Ruhestand vorsorgen. Er stellt seine Ehefrau Frida Müller als Minijobberin auf 450-Euro-Basis in seinem Betrieb an. Die beiden haben drei Kinder (geboren: 2009 und 2012).
Folge: Schließt nun Frida einen Riester-Vertrag ab und zahlt die Mindestbeiträge ein, steht Ihr die Riester-Zulage von 154 Euro zu, denn sie wird durch den Minijob rentenversicherungspflichtig. Schließt nun auch Einzelunternehmer Hans einen Riester-Vertrag ab und zahlt mindestens 60 Euro Beiträge pro Jahr, winkt ihm eine staatliche Zulage von 1.054 Euro pro Jahr (Grundzulage 154 Euro plus Kinderzulage von 3 x 300 Euro).
Tipp: Der rentenversicherungspflichtige Ehegatte/Lebenspartner muss nicht zwingend 450 Euro im Monat bekommen. Es genügt, dass er als Minijobber angestellt ist und eigene Rentenversicherungsbeträge leistet. Das Riester-Spar- Modell funktioniert also auch, wenn der angestellte Ehegatte/Lebenspartner nur 100 Euro im Monat als Minijobber verdient. dhz
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