Altersvorsorge Rente und Steuer: Was sich ab 2013 ändert

Wer 2013 oder danach in Rente geht, muss sich auf einige steuerliche Änderungen vorbreiten. Vor allem bei privaten Renten aus staatlich geförderten Modellen wie Riester- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten herrscht jedoch noch Unklarheit, mit welchen Steuerlasten zu rechnen ist. Ein Überblick über die Änderungen ab 2013.

Die Rente ist sicher, nur ihre Höhe nicht. Was das Finanzamt dabei einstreicht, hat sich 2013 geändert. - © Thomas Francois/Fotolia.com

Seit 2005 wird die Rente deutlich stärker besteuert. Ab dem kommenden Jahr ist sie sogar voll steuerpflichtig. Was sich steuerlich bei der Rente ab 2013 sonst noch ändert:

Die klassischen Leibrenten aus unversteuertem Einkommen wie gesetzliche, aber auch die Rürup-Rente wurden ab dem Rentenjahrgang 2005 und für alle Jahrgänge davor zunächst mit einem Besteuerungsanteil von 50 Prozent versehen. Für jeden neuen Jahrgang wird der Besteuerungsanteil bis 2020 um jeweils zwei und von 2021 bis 2040 um jeweils einen Prozentpunkt erhöht. Wer also 2013 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 66 Prozent.

Künftig wird aber – anders als bisher – nicht mehr der Ertragsanteil der Rente mit einem bestimmten Prozentsatz der Steuer unterworfen. Dann wird einmalig der Rentenfreibetrag im ersten Rentenjahr in Euro berechnet, der dann lebenslang gilt und der bei steigenden Renten nicht mehr mitwächst.

Steuererklärung auch nach Rentenbeginn

Nach einer Rentenerhöhung von 1.000 Euro auf 1.020 Euro sind also für den Jahrgang 2013 nicht mehr 66 Prozent von 1.020 Euro zu versteuern, sondern es wird lebenslang ein Rentenfreibetrag von 340 Euro festgelegt – das sind die 34 Prozent, die im ersten Rentenjahr steuerfrei waren.

Versorgungsbezüge werden im Alter ebenfalls voll versteuert. Darunter fallen mit beamtenrechtlichen Pensionen und Betriebsrenten alle Renten, für die der Empfänger keine eigene Beitragsleistung erbracht hat.

Bei den Versorgungsbezügen werden die Rentner allerdings steuerrechtlich bessergestellt: Sie können von den Bezügen den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuermindernd abziehen. Allerdings werden beide Leistungen schrittweise gekürzt und bis 2040 ganz abgeschafft.

Wer 2013 in Rente geht, kann allerdings zusammen mit dem Werbungskostenpauschbetrag lebenslang bis zu 2.652 Euro jährlich steuerfrei stellen.

Viele Ertragsanteile steuerpflichtig

Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung müssen im Alter mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Der hängt vom Alter zu Rentenbeginn ab und beträgt beispielsweise 27 Prozent, wenn der Rentner mit 65 Jahren in den Ruhestand geht.

Von 1.000 Euro Rente werden also lediglich 270 Euro mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Liegt der bei 30 Prozent, sind lediglich 81 Euro an Steuern fällig. Riester-Renten werden im Alter dagegen voll besteuert, weil sie in der Ansparphase vom Staat umfassend gefördert werden.

Wie auch andere private Renten werden Berufsunfähigkeitsrenten vom Finanzamt nicht verschont und sind mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei einer sogenannten abgekürzten Rente, die nur für einen bestimmten Lebenszeitraum gezahlt wird – wie die Berufsunfähigkeitsrente –, bemisst sich die Höhe des Ertragsanteils und damit die Steuer an der Dauer der Zahlung. Läuft die Rente etwa 10 Jahre, beträgt der für die Steuer relevante Ertragsanteil 12 Prozent, läuft die Rente 20 Jahre, sind es 21 Prozent. dapd