Vorsorge mit ETFs Rendite langfristig steigern - So geht's

Mit einem Freistellungsauftrag sichern sich Sparer und Anleger Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei – und schaffen so langfristige finanzielle Vorteile. Warum er in keiner strategischen Vermögensplanung fehlen sollte.

Münzstapel aufsteigend
Mit einem klug gesetzten Freistellungsauftrag sparen Anleger Steuern und steigern so effektiv ihre Rendite. - © Robert Neumann - stock.adobe.com

Die Besteuerung von Kapitalerträgen betrifft sowohl Sparer als auch Anleger. So werden Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen und Zinsen direkt gutgeschrieben und versteuert. Kursgewinne hingegen werden erst beim Verkauf der Wertpapiere besteuert. Damit nicht jeder Euro Gewinn automatisch beim Fiskus landet, gibt es den Sparer-Pauschbetrag, der über den sogenannten Freistellungsauftrag geltend gemacht wird. Dieser erlaubt es, jährlich bestimmte Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen: 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete.

25 Prozent gehen an den Fiskus

Ohne Freistellungsauftrag werden automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Erträge erhoben – selbst wenn sie unter dem Freibetrag liegen. Der Freistellungsauftrag bietet dagegen sowohl Spielräume als auch Risiken bei der langfristigen Steuerplanung.

Ein Beispiel: Eine Kapitalanlage von 100.000 Euro erwirtschaftet eine jährliche Rendite von acht Prozent. Diese Rendite setzt sich aus drei Prozent Dividendenerträgen und fünf Prozent Kursgewinnen zusammen. Ohne Freistellungsauftrag fallen auf die jährlichen 3.000 Euro Dividenden 26,375 Prozent oder etwa 791 Euro Steuern an. Dieses Geld steht nicht für die Wiederanlage zur Verfügung. Mit Freistellungsauftrag bleiben die ersten 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei. Die Steuerlast reduziert sich auf etwa 527 Euro pro Jahr. Das ergibt einen Steuervorteil von 264 Euro pro Jahr.

Das klingt zunächst wenig. Wird dieses Geld aber zusätzlich angelegt, wächst dieser Vorteil durch den Zinseszinseffekt in 20 Jahren auf mehr als 13.000 Euro an.

Steuerersparnis investieren zahlt sich aus

Ohne Freistellungsauftrag können über die Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zwar erstattet werden, doch oft geschieht dies mit Zeitverzug und meistens ohne Wiederanlage im Kapitalmarkt. Gerade die sofortige Reinvestition der Ersparnis trägt mit rund 7.800 mehr als die Hälfte zum langfristigen Vorteil bei.

Werden nur Kursgewinne erzielt, sind diese erst mit Realisierung steuerpflichtig. Wer nie verkauft, nutzt nie den Freibetrag auf Kursgewinne. Deshalb kann es sinnvoll sein, jährlich einen Teil der Positionen mit Gewinn zu verkaufen und sofort wieder anzulegen, um den Freibetrag auszuschöpfen. Viele Anleger halten ihre Investments über Jahrzehnte und realisieren erst im Ruhestand große Kursgewinne.

Das kann Folgen für die Steuer und die Sozialversicherung haben. Denn große einmalige Gewinne erhöhen das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Realisierung drastisch. Damit entsteht plötzlich eine Steuerpflicht, obwohl die regulären Renteneinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steigen, da Kapitalerträge dort berücksichtigt werden.

Zum Autor: Thomas Gundermann ist geschäftsführender Gesellschafter der Taunus Investments GmbH in Bad Homburg.